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Nationales Roaming: Entscheidung folgt nach der 5G-Frequenzauktion
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Mobilfunk in Deutschland

Nationales Roaming: Entscheidung folgt nach der 5G-Frequenzauktion

von Robert Klatt •

Die Änderung des Telekommunikationsgesetzes wurde verschoben, um die für Ende März geplante 5G-Frequenzauktion nicht zu gefährden.


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Das deutsche Mobilfunknetz ist derzeit im Vergleich zu anderen europäischen Ländern schlecht ausgebaut. Im Zuge der 5G-Einführung, wollte die Große Koalition daher ein verpflichtendes nationales Roaming einführen, bei dem Unternehmen auch innerhalb des Landes bei Funklöchern die Infrastruktur der Konkurrenz nutzen dürften, um so die Flächenversorgung mit schnellem mobilem Internet deutlich zu verbessern. Geplant war eine möglichst schnelle Einführung, die jedoch eine Änderung des Telekommunikationsgesetz (TKG) benötigt.

Ursprünglich wollte die Große Koalition die entsprechende Gesetzesänderung noch vor der 5G-Frequenzauktion, die Ende März erfolgen soll, verabschieden. Inzwischen soll auf Drängen der Union der Termin deutlich nachhinten verschoben worden seien. Laut einem Bericht des Handelsblatt, das sich auf Politiker der Koalition beruft, wurde der entsprechende Punkt zum nationalen Roaming von der Tagesordnung des in der kommenden Woche tagenden Verkehrsausschusses entfernt.

5G-Frequenzauktion Ende März

Auch der Termin der 5G-Frequenzauktion Ende März steht noch auf der Kippe, da sowohl die Deutsche Telekom wie auch Vodafone und Telefónica Klagen gegen die Vergaberegeln der Bundesnetzagentur eingelegt haben. Als viertes Unternehmen wird außerdem United Internet (1&1 Drillisch) an der Auktion teilnehmen und bei Erfolg somit ein viertes Mobilfunknetz in Deutschland aufbauen. Neben den Klagen wurden auch Eilanträge eingelegt, die die 5G-Frequenzauktion verhindern beziehungsweise verschieben könnten.

Die drei bisherigen Netzbetreiber kritisieren vor allen die rechtlich unklaren Punkte, wie das noch nicht verabschiedete nationale Roaming und die geringen Auflagen, die United Internet als Neueinsteiger bekommen würde.

Terminverschiebung soll 5G-Frequenzauktion retten

Die von der Union nun veranlasste Verschiebung des nationalen Roaming soll vor allem sicherstellen, dass die geplante 5G-Frequenzauktion pünktlich stattfinden wird.

Gustav Herzog (SPD): "Mit einer vorgezogenen Regelung liefern wir den Mobilfunkanbietern eine Steilvorlage, um vor Gericht erfolgreich zu beklagen, dass es bei der 5G-Auktion keine Investitionssicherheit gibt"

Neben der 5G-Frequenzauktion ist aber auch die Uneinigkeit über das nationale Roaming innerhalb der Koalition ein Grund für die Verschiebung der Entscheidung. Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) möchte beispielsweise das nationale Roaming nur für Netzbetreiber öffnen, die bereits 95 Prozent der Bevölkerung erreichen, was bedeuten würde, dass United Internet als neuer Netzbetreiber nicht die Infrastruktur der drei etablierten Unternehmen nutzen dürfte. Andere Politiker möchten eine weniger restriktive Regelung, die die Infrastruktur auch für United Internet öffnen würde, was aus Sicht der anderen Unternehmen aufgrund der bereits hohen erfolgten Investitionen nicht verhältnismäßig wäre.

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