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WhatsApp ignoriert DSGVO und verletzt Rechte der Nutzer
bluebit

Weitergabe der Nutzerdaten an Facebook

WhatsApp ignoriert DSGVO und verletzt Rechte der Nutzer

von Robert Klatt •

Das Unternehmen reagiert auf Widersprüche gegen die Datenweitergabe von WhatsApp an Facebook auch nach Monaten nicht.


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Laut verschiedenen Medienberichten verstößt WhatsApp eklatant gegen die seit Mai 2018 geltende Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), in dem Nutzerdaten des Messengers an den neuen Eigentümer Facebook übertragen werden auch dann, wenn Nutzer explizit dagegen widersprochen haben.

Als Reaktion auf die neuen Datenschutzregeln hat das Facebook Tochterunternehmen WhatsApp ein Formular veröffentlicht, das genutzt werden konnte, um der Weitergabe seiner Nutzerdaten an Facebook zu widersprechen. Kurioserweise scheint sich WhatsApp, obwohl die Anleitung dafür selbst von dem Unternehmen veröffentlicht wurde, nicht an die Widersprüche der Nutzer zu halten.

Keine Antwort von WhatsApp

Wie golem.de berichtet hat, wurden solche Widersprüche bisher größtenteils ignoriert beziehungsweise schlicht nicht beantwortet. Einige Nutzer haben seit mehreren Monaten keine Reaktion auf ihren Widerspruch erhalten, obwohl das Gesetz eine maximale Bearbeitungsdauer von zwei Monaten festgelegt hat.

Nutzer die trotz eines eingereichten Widerspruchs keine Antwort erhalten, können bei ihrer jeweiligen Datenschutzbehörde eine Beschwerde einreichen. Aufgrund der Vielzahl von Anfragen und Beschwerden seit der Einführung der DSGVO ist jedoch auch hier mit einer Bearbeitungszeit von mehreren Monaten zu rechen. Weiter verzögert wird dieser Prozess außerdem dadurch, dass die lokalen deutschen Behörden die Bearbeitung in Kooperation mit den irischen Behörden durchführen müssen, da diese für Facebook und WhatsApp innerhalb der Europäischen Union zuständig sind.

Einige Datenschützer wie zum Beispiel Johannes Caspar (Hamburg) vertreten außerdem die Ansicht, dass die Weitergabe der Daten von WhatsApp an Facebook generell nicht mit der DSGOV vereinbar ist und es daher gar keinen expliziten Widerspruch der Nutzer braucht.

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