Warning: Use of undefined constant USING_SEPARATE_MOBILE_VERSION - assumed 'USING_SEPARATE_MOBILE_VERSION' (this will throw an Error in a future version of PHP) in /www/htdocs/w013a356/bluebit.de/mods/core/classes/Main.class.php on line 9

Deprecated: The each() function is deprecated. This message will be suppressed on further calls in /www/htdocs/w013a356/bluebit.de/mods/article/classes/InfoboxContainer.class.php on line 45
Urteil - Deutsche Telekom muss Vorratsdatenspeicherung nicht umsetzen
bluebit

EU-Recht

Urteil - Deutsche Telekom muss Vorratsdatenspeicherung nicht umsetzen

von Robert Klatt •

Das 2015 eingeführte Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ist nicht mit geltenden EU-Recht vereinbar und muss daher nicht von der Telekom umgesetzt werden.


0 Kommentare

Am vergangenen Freitag hat das Verwaltungsgericht Köln ein Urteil (Az.: 9 K 7417/17) gesprochen, das einen großen Sieg für die Gegner der Vorratsdatenspeicherung darstellt. Das Gericht urteilte wie bereits zuvor das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster, dass die Internetprovider nicht zur anlasslosen Speicherung von Verbindungs- und Standortdaten verpflichtet werden können. Die Richter folgten damit dem Antrag der Deutschen Telekom, die der Ansicht ist, dass das im Herbst 2015 vom Bundestag verabschiedete Gesetz nicht mit dem EU-Recht vereinbar ist. Der Konzern muss aufgrund des Urteils den Auflagen aus dem Telekommunikationsgesetz (TKG) die sich auf die Vorratsdatenspeicherung beziehen nicht folgen. Das Verwaltungsgericht Köln stützt sein Urteil auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), das sich gegen eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung ausspricht.

Zuvor hatte bereits Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster ein ähnliches Urteil gesprochen. In einem Eilverfahren im vergangenen Jahr wurde auch in Münster entschieden, dass die anlasslose Vorratsdatenspeicherung nicht umgesetzt werden kann ohne gegen geltendes EU-Recht zu verstoßen. Die stark diskutierten Paragrafen 113a und113b des TKG die "allgemeine und unterschiedslose Vorratsdatenspeicherung" vorsehen sind daher laut beiden Gerichten europarechtlich nicht zulässig. Da EU-Recht über dem jeweiligen Landesrecht steht müssen die Deutsche Telekom und der kleine Provider Spacenet der ebenfalls geklagt hatte den deutschen Gesetzen keine Folge leisten, da sie laut dem Unionsrechts "nach allgemeinen Grundsätzen unanwendbar" seien. Spacenet erhielt während seiner Klage Unterstützung durch Verband der Internetwirtschaft.

Sprungrevision zugelassen

Die Bundesregierung hat nun noch die Option gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts in Berufung zu gehen. Außerdem haben die Kölner Richter aufgrund der Tragweite ihres Urteils auch die Sprungrevision zugelassen, die dazu führen könnte, dass das Verfahren direkt vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig geht.

Die deutschen Ermittlungsbehörden zeigen sich durch das Urteil verärgert. Bereits das Urteil aus Münster aus dem vergangenen Jahr sorgte dafür, dass die Bundesnetzagentur Telekommunikationsunternehmen von ihrer Pflicht freigestellt hat die Vorratsdatenspeicherung umzusetzen. Die sorgte beispielsweise im Fall der Detmolder Staatsanwaltschaft für kuriose Auswüchse. Ein Detmolder Staatsanwalt wollte gegen die Deutsche Telekom und Vodafone ein Verfahren eröffnen, da seiner Ansicht nach versuchte Strafvereitelung durch die Unternehmen stattgefunden hatte. Beide Unternehmen haben sich aufgrund der aktuellen rechtlichen Lage geweigert Standortdaten von Verdächtigen herauszugeben.

eco-Vorstand Oliver Süme zeigte sich aufgrund des Urteils aus Köln erfreut, da es laut ihm ein wichtiges Zeichen für die gesamte Branche ist: "Wir sehen unsere grundsätzlichen Bedenken, hinsichtlich der Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung, damit bestätigt." An die Bundesregierung appellierte Süme, jetzt umgehend zu reagieren und "diese kostspielige Odyssee für die Unternehmen" zu beenden und "endlich Rechts- und Planungssicherheit" zu schaffen.

0 Kommentare

Kommentar verfassen