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Überwachung ohne Richterbeschluss im Schengen-Raum stark angestiegen
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Verdeckte Personenfahndung

Überwachung ohne Richterbeschluss im Schengen-Raum stark angestiegen

von Robert Klatt •

Derzeit werden rund 144.000 Verdächtige überwacht. Ab Oktober soll auch die Gesichtserkennung per Videoüberwachung erfolgen.


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Im Folge des Verzichts auf Grenzkontrollen an den Binnengrenzen im Großteil von Europa wurde eine Datenbank geschaffen, die Personen zur sogenannten verdeckten Fahndung enthält. Die Möglichkeit verdächtige Personen über das Schengener Informationssystem (SIS) über Staaten hinweg heimlich zu überwachen wird von Ermittlungsbehörden der Mitgliedstaaten immer stärker genutzt. Am 1. Juli 2018 befanden sich 144.742 Personen in der Datenbank.

Dies ist von 69.520 überwachten Personen Anfang 2016 mehr als eine Verdoppelung. Die durch die polizeilichen und geheimdienstlichen Maßnahmen überwachten Personen erhöhte sich bis Anfang 2017 auf 96.108 Personen, im Januar 2018 waren es bereits 130.000 Personen. In nur sechs Monaten erhöhte sich also die Zahl der ohne ihr Wissen beobachteten Menschen um rund 15.000. Die Zahlen wurden durch eine Anfrage der linken Bundestagsfraktion an die Bundesregierung öffentlich.

Aufnahme auf die Liste ohne Richterbeschluss

Die Überwachung von Personen durch die verdeckte Personenfahndung umfasst beispielsweise die Meldung an die ausschreibende Behörde über den Aufenthaltsort eines Verdächtigen und seine mitreisenden Personen, wenn diese bei einer polizeilichen Kontrolle oder bei einem Grenzübertritt kontrolliert wurden. Da die Daten durch Polizeibehörden und Geheimdienste gespeichert werden, kann somit später ein umfassendes Bewegungsmuster und soziales Umfeld der Personen rekonstruiert werden.

Frankreich, Großbritannien und Spanien sind Spitzenreiter

Ermittlungsbehörden können ohne Erlaubnis eines Richters Personen auf die Überwachungsliste setzen. Personen können sich nachdem sie einmal auf der Liste gelandet sind kaum gegen die Überwachung wehren. Sie werden weder informiert noch haben sie einen Informationsanspruch über Überwachungsaktionen auf EU-Ebene. Die jeweiligen Mitgliedsstaaten können selbst entscheiden, ob und wann sie eine Person über die Überwachung informieren möchten. In Deutschland wurden einzelne Verdächtige über die Überwachung informiert, bei vielen Personen wurde dies jedoch aus Gründen der inneren Sicherheit unterlassen. Die meisten Personen lassen Frankreich, Großbritannien und Spanien mit 86.487, 17.760 und 14.781 Verdächtigen überwachen.

In Deutschland waren Anfang Juli 9025 aufgrund des Verdachts "Aktivität mit Terrorismusbezug" auf der Fahndungsliste.  6015 weitere Verdächtige werden auf Veranlassung der deutschen Ermittlungsbehörden „unverzüglich“ gemeldet, wenn sie bei einer Kontrolle entdeckt werden sollten. Außerdem brachte die Anfrage hervor, dass rund 135.000 Menschen im Automatisierten Fingerabdruck-Identifizierungssystem (AFIS) des SIS erfasst sind. Ihre Fingerabdrücke können somit innerhalb weniger Minuten mit aufgefundenen Personen abgeglichen werden.

Gesichtserkennung soll folgen

Das Bundesinnenministerium teilte mit, dass "Die Umsetzung oder Implementierung einer Gesichtserkennung in einem AFIS" noch nicht erfolgt ist. Im Oktober sollen jedoch drei neue Verordnungen erlassen werden, die ins Schengen-Informationssystem auch eine Gesichtserkennung implementieren würden. Außerdem soll auch Europol in Zukunft auf die Daten des Systems zugreifen können.

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