von Robert Klatt •
Der Bundesverfassungsschutz weigert sich erstmals zu veröffentlichen wie oft Stille SMS genutzt wurden, um Smartphones zu orten.
Bisher wurde durch das Bundesinnenministerium halbjährlich eine Statistik veröffentlicht, die die Bevölkerung darüber informiert hat, in welchem Umfang Ermittlungsbehörden IMSI-Catcher, die Funkzellenabfrage und Stille SMS eingesetzt haben. Erstmals wird die Anzahl der Einsätze dieser Ermittlungs- und Überwachungsmethoden durch den Bundesverfassungsschutz nun nicht veröffentlicht. Insgesamt ist der Einsatz im Vergleich zu den vorherigen sechs Jahren bei anderen Ermittlungsbehörden deutlich gesunken, Zahlen des Bundesverfassungsschutzes gibt es aber nicht. Offengelegt werden die Zahlen durch eine Anfrage der linken Bundestagsfraktion, die halbjährlich eine entsprechende Anfrage an die Bundesregierung stellen.
In den ersten sechs Monaten des vergangenen Jahres wurden durch den Bundesverfassungsschutz 103.224 Stille SMS verschickt. Die Behörde führt damit das Ranking deutlich an. Die Bundespolizei schickte im selben Zeitraum 50.654 Stille SMS, beim Bundeskriminalamt waren es 21.337. Stille SMS erzeugen Verbindungdaten, die genutzt werden können um die Position von Smartphones zu verfolgen, sie werden beim Empfänger aber nicht angezeigt und lassen ihn somit im Unwissen über die stattfindende Überwachung. Da das Innenministerium die Einsatzzahlen des Bundesnachrichtendienst und der Zollkriminalämter als "streng geheim" einstuft, gibt es über diese Behörden keine Einsatzzahlen. Andrej Hunko, Bundestagsabgeordneter der Linken, möchte sich nun dafür einsetzen, dass der Verfassungsschutz die Zahlen in Zukunft wieder veröffentliche muss.
Fraglich ist dabei auch die rechtliche Beurteilung von Stillen SMS. Das Gesetz sieht im Falle der Telekommunikationsüberwachung eine rein passive Tätigkeit vor, laut Hunko handelt es sich bei Stillen SMS jedoch um ein aktives Eingreifen, da das Signal zur Ortung erst durch die Ermittlungsbehörden erzeugt wird. Dr. Tobias Singelnstein, Professor an der juristischen Fakultät der Universität Bochum, teilt diese Einschätzung. Auch der Bundesgerichtshof hat diese Einschätzung durch ein Urteil bestätigt, dass im Februar 2018 gefällt wurde und Stille SMS nur noch mit richterlicher Genehmigung erlaubt. In der Praxis sollen die Ermittlungsbehörden Stille SMS trotzdem noch im großen Umfang einsetzen, ohne diese Erlaubnis einzuholen. Erlaubt sind Stille SMS nur noch beim Verdacht einer Straftat mit erheblichem Strafrahmen.