von Robert Klatt •
Sobald Qualcomm eine Sicherheitsleistung von 668 Millionen Euro hinterlegt, tritt in Deutschland ein Verkaufsverbot für das iPhone 7, 8 und X in Kraft.
Der Streit um Patente und Lizenzen zwischen Qualcomm und Apple beschäftigt die Gerichte verschiedener Länder weltweit nun schon seit Jahren. Nun hat der Chipkonzern gegenüber dem iPhone-Hersteller in Deutschland einen Etappensieg eingefahren und ein Verkaufsverbot für mehrere iPhone-Modelle vor dem Landgericht München erwirkt. Das Landgericht sieht es erwiesen, dass Apple die Rechte an Qualcomm Patenten durch die Nutzung in iPhones verletzt.
Vollstreckt wird das Urteil sobald Qualcomm eine Sicherheitsleistung von 668,4 Millionen Euro beim Gericht hinterlegt, die für zwei Verfahren die das Patent zum Thema hatten fällig wird. Betroffen sind die Modellreihen iPhone 7, iPhone 8 und das iPhone X. Die neuen iPhone XR und XS Modelle fallen nicht unter das Verkaufsverbot. Außerdem soll Apple an Qualcomm noch Schadensersatz bezahlen, dessen Höhe noch nicht durch das Gericht festgelegt wurde.
Verletzt wird laut Qualcomm eine Patent, dass eine Technik beschreibt, die den Stromverbrauch des Telekommunikations-Chips reguliert, um so für eine länger Akkulaufzeit zu sorgen. Apple hat argumentiert, dass dieses Patent durch eine kürzlich erfolgte Softwareänderung nicht mehr erfolge, was laut Qualcomm jedoch so technisch nicht möglich ist.
Hergestellt wird das Bauteil der in Deutschland verkauften iPhones durch das US-Firma Qorvo, die ebenfalls darauf beruhen, dass eine eigene technische Lösung genutzt wird, die das Patent von Qualcomm nicht verletzten soll.
Vorsitzende Richter Matthias Zigann
"Die Kammer hat nicht aufgeklärt, wie genau die technische Ausgestaltung dieses Chips ist. Wenn die Verteidigung nur dadurch geschehen kann, dass man ein Geheimnis offenbart", müsse man es entweder offenlegen – und dann sei es kein Geheimnis mehr. "Oder man offenbart das Geheimnis nicht und verliert dann möglicherweise den Prozess, wie auch heute geschehen."
Da Apple beziehungsweise Qorvo vor Gericht keine Beweise vorlegen wollten, konnte der Vorsitzende Richter Matthias Zigann nur der Darstellung von Qualcomm folgen, die der Ansicht sind, dass Apple in ihren Geräten das Patent des Unternehmens verletzt.
Im zweiten Verfahren, das sich um die Suchfunktion auf dem iPhone dreht gab es in Deutschland bisher keine Entscheidung. Sowohl Apple als auch Qualcomm haben sich in dem Streit um das Softwarepatent noch nicht geäußert.
Qualcomm erklärte bereits bevor das Urteil verkündet wurde, dass das Unternehmen ein eventuell mögliches Verkaufsverbot schnell umsetzen wolle. Es ist daher sehr wahrscheinlich, dass das Unternehmen zeitnah die Sicherheitsleistung hinterlegen, um so das Verkaufsverbot in Kraft zu setzen.