von Robert Klatt •
Die derzeitige Überwachung ist laut dem Hamburger Datenschutzbeauftragten verfassungsrechtlich bedenklich. Die Polizei setzt diese trotzdem weiter ein.
Im Zuge des G20-Gipfels wurde durch die Hamburger Polizei Überwachungstechnik installiert, die die Gesichter Verdächtiger anhand von Videoaufnahmen erkennen und verfolgbar machen sollte. Obwohl die durch den Gipfel entstandene besondere Situation nun schon seit langem beendet ist, soll die Technik weiterhin in Hamburg verwendet werden. Der zuständige hamburgische Datenschutzbeauftragte ist jedoch der Ansicht, dass diese Art der Überwachung verfassungsrechtlich bedenklich ist. Die Zeitung taz berichtet unter Berufung auf einen Sprecher der Hamburger Polizei, dass der Einsatz der umstrittenen Technik dauerhaft ausgeweitet werden soll.
Bisher gibt es keine Informationen über die genauen technischen Hintergründe, die das Gesichtserkennungsprogramm verwendet. Gesichter in Videos sollen laut Information der taz mit Hilfe biometrischer Merkmale eindeutig wiedererkannt werden können. Fraglich ist ob eine die sogenannte Inverssuche mögliche. Eine Inverssuche beschreibt den Abgleich vorhandener Daten wie zum Beispiel Aufnahmen bereits zuvor festgenommener Personen mit den Videoaufnahmen der Überwachungskamera. Das dies technisch möglich ist, zeigen Systeme die in den USA und China seit einigen Jahren im Einsatz sind. Auch wer das Programm hergestellt hat wird von der Polizei geheim gehalten.
Biometrische Daten wie Fingerabdrücke in Pass- und Ausweißdokumenten können seit Jahren von der Polizei und den Geheimdiensten genutzt werden. Nun erscheint durch den großflächigen Einsatz von Gesichtserkennungssystemen der Albtraum aller Datenschützer und Bürgerrechtler einzutreffen, die bereits seit längerem befürchten, dass Gesichter von Personen zu Identifizierungsmerkmal werden, das dann genau wie zuvor Fingerabdrücke gespeichert und automatisch in großen Mengen analysiert werden kann.
Laut einem Zitat dees hamburgischen Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar das die taz veröffentlicht hat ist die derzeitige Entwicklung nicht mit der Verfassung in Einklang zu bringen.
„Die automatisierte Gesichtserkennung setzt eine möglichst große Menge personenbezogener Daten voraus. „Wenn das Verfahren dazu führt, dass von allen auf dem Bildmaterial abgebildeten Personen individuelle Gesichts-IDs erstellt werden, über die eine biometrische Analyse läuft, werden massenhaft Daten Unbeteiligter über längere Zeiträume in Datenbanken gespeichert.“ Es sei davon auszugehen, dass die Betroffenen darüber nicht informiert werden, und sich folglich auch nicht juristisch wehren können, moniert Caspar.“
Derzeit wird auch am Bahnhof Berlin-Südkreuz ein ähnlicher Praxistest durchgeführt, bei dem Personen in Echtzeit durch ein Überwachungssystem erkannt und verfolgt werden können. Neben der Gesichtserkennung soll auch „auffälliges Verhalten“ automatisch erkannt werden.