von Robert Klatt •
Das US-Justizministerium erlaubt trotz abweichender Gerichtsentscheide die Verbreitung von Waffenmodellen per Internet, darunter auch das AR-15.
Laut einem Bericht des Magazins Wired hat sich die Gruppe Defense Distributed überraschend außergerichtlich mit dem US-Justizministerium geeinigt. In dem Streit ging es darum, ob die Gruppe rund um Cody Wilson online Daten verbreiten darf, die dazu dienen, Waffen mit Hilfe gewöhnlicher 3D-Drucker zu bauen. Zuvor ist Wilson bereits mehrfach vor Gericht gescheitert, da das US-Justizministerium seiner Argumentation jedoch folgen konnte und so die außergerichtliche Einigung erreicht wurde, darf die geplante Datenbank nun doch starten. Die Einigung sieht lediglich vor, dass keine Kriegswaffen in der Datenbank enthalten seien dürfen. Laut der US-Regierung handelt es sich jedoch selbst beim Sturmgewehr AR-15 nicht um eine Kriegswaffe. Verantwortlich für die Entscheidung des US-Justizministeriums dürfte auch der Regierungswechsel sein.
Die ersten Dateien für den 3D-Druck von Waffen hat die Gruppe rund um Wilson bereits 2013 veröffentlicht. Die Dateien können genutzt werden, um eine scharfe Pistole komplett aus Kunststoff mit einem gewöhnlichen 3D-Drucker herzustellen. Die einzige Ausnahme ist der Schlagbolzen, für den ein normaler Nagel verwendet werden muss. Aufgrund des kleinen Metallanteils kann die so hergestellte Waffe von vielen Metalldetektoren nicht erkannt werden. Der Bauplan wurde kurz nach der Veröffentlichung auf Druck von Behörden jedoch von der Defense Distributed Gruppe wieder gelöscht. Anschließend startete der Rechtsstreit um die Legalität der Verbreitung solcher Dateien zwischen Wilson und der Abteilung des US-Außenministerium, die für die Kontrolle des Waffenhandels verantwortlich ist.
Die damalige Obama-Regierung vertrat die Ansicht, dass die Verbreitung solcher Baupläne über das Internet gegen die Exportregeln für Waffen ITAR (International Traffic in Arms Regulations) verstößt. Auch ein Berufungsgericht bestätigte 2015 diese Entscheidung.
Wilson argumentiert vor Gericht stets damit, dass die verfassungsmäßige Redefreiheit auch die Veröffentlichung seiner Waffenpläne schützt. Obwohl im Gerichts in diesem Punkt stets widersprachen hat das Justizministerium nun eingelenkt. Wilson selbst vergleicht seine Situation mit dem Kampf des PGP-Erfinders Phillip Zimmermann in den 1990er Jahren, dem ebenfalls vorgeworfen wurde, dass seine Verschlüsselung gegen die Regeln Waffenexporte verstößt.
Die weiteren Pläne von Defense Distributed sehen neben dem Internetportal, bei dem Nutzer auch selbst entworfene Waffen hochladen können, auch eine Sammlung von Scans und Plänen bereits existierende Waffen vor. Außerdem baut die Gruppe derzeit eine Bibliothek die der Gruppe, wenn sie staatlich erkannt wird, Zugriff auf das Schusswaffen-Archiv der US-Armee erlauben würde. Anschließend möchte Wilson auch diese Waffen digitalisieren und öffentlich zur Verfügung stellen.
Die Finanzierung der Gruppe besteht neben Privatmitteln auch aus Einnahmen der CNC-Fräse „Ghost Gunner“, mit der aus Aluminium Teile hergestellt werden können, die unter das Waffenrecht der USA fallen. Die restlichen Teile sind frei verfügbar und die Kombination erlaubt es Waffen ohne Seriennummer in den eigenen vier Wänden zu produzieren.