von Robert Klatt •
Aufgrund des Missbrauchs der marktbeherrschenden Stellung im Bereich der Online-Werbung, die gegen das EU-Kartellrecht verstößt, muss Google eine hohe Strafe zahlen.
Die Europäische Union (EU) hat gegen Google die dritte Milliarden-Strafe innerhalb von zwei Jahren verhängt. Nachdem gegen Unternehmen bereits im Juni 2017 eine Strafzahlung von 2,42 Milliarden Euro aufgrund des Missbrauchs seines Quasimonopols im Suchmaschinenmarkt verhängt wurde, auf die im Juli 2018 eine Strafzahlung in Höhe von 4,34 Milliarden Euro aufgrund von illegalen Einschränkungen anderer Unternehmen im Zusammenhang mit dem mobilen Betriebssystem Android folgte, hat die EU-Kommission jüngst eine Strafe in Höhe von 1,49 Milliarden Euro aufgrund von Wettbewerbsverstößen im Sektor der Online-Werbung ausgesprochen.
EU-Kommissarin Margrethe Vestager (Wettbewerbspolitik): " Die Kommission hat heute eine Geldbuße in Höhe von 1,49 Mrd. EUR gegen Google verhängt, da das Unternehmen seine beherrschende Stellung auf dem Markt für die Vermittlung von Suchmaschinenwerbung missbraucht hat. Google zementierte seine beherrschende Stellung im Bereich der Suchmaschinenwerbung und schützte sich vor Wettbewerbsdruck, indem es für Websites Dritter wettbewerbswidrige vertragliche Beschränkungen einführte. Das verstößt gegen das EU-Kartellrecht und ist somit rechtswidrig. Die schädlichen Verhaltensweisen von Google erstreckten sich auf einen Zeitraum von mehr als 10 Jahren. Google nahm anderen Unternehmen die Möglichkeit, in einen Leistungswettbewerb zu treten und Innovationen vorzunehmen, und den Verbrauchern entgingen die Vorteile aus dem Wettbewerb."
Erneut sieht es die EU als erwiesen an, dass das US-amerikanische Unternehmen gegen das EU-Kartellrecht verstoßen hat, indem die marktbeherrschende Stellung im Bereich der Online-Werbung ausgenutzt wurde. Google hat durch nach EU-Recht illegale Verträge Webseitenbetreiber dazu gezwungen, keine Werbung von anderen Firmen einzublenden, wenn diese am Google-Werbenetzwerk teilnehmen wollten.
Die restriktiven Vertragsklauseln beim Dienst 'AdSense for Search' wurden von Google im Zeitraum von 2006 bis 2016 angewendet. Nachdem die Europäische Kommission 2016 erste Einwände gegen die vertragliche Ausgestaltung äußerte, entfernte Google die Beschränkungen. Die EU-Kommission sah durch den Marktanteil in Höhe von 70 Prozent erwiesen, dass Google eine Stellung innerhalb des Online-Werbemarktes hat, die es Webseitenbetreibern unmöglich machte, gewinnorientierte Angebote anzubieten und dabei auf die Google-Anzeigen zu verzichten.
Neben der hohen Strafe der EU-Kommission muss Google möglicherweise noch Schadensersatz an die geschädigten Personen und Unternehmen zahlen. Dieser muss jedoch in separaten Verfahren geltend gemacht werden.