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Oberlandesgericht München verbietet Amazon Dash Buttons
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Verstoß gegen deutsche Gesetze

Oberlandesgericht München verbietet Amazon Dash Buttons

von Robert Klatt •

Laut den Richtern werden Kunden bei einer Bestellung per Dash Button nicht ausreichend über die Kosten und die bestellte Ware informiert.


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Das Landgericht München hat bereits Anfang 2018 in der ersten Instanz entschieden, dass die Amazon Dash Buttons gegen deutsches Recht verstoßen und daher nicht mehr angeboten werden dürfen. Nun hat auch das Oberlandesgericht München in der nächsten Instanz entschieden, dass di Amazon Dash Buttons gegen geltendes Recht verstoßen. Die Begründung des Urteils gleicht dabei der, die das Landgericht München bereits vor knapp einem Jahr genutzt hat. Noch ist das Urteil (Az.: 29 U 1091/18) allerdings nicht rechtskräftig.

Amazon Dash Buttons sind kleine Knöpfe mit dem Logo eines Herstellers oder Produkts, die frei in der Wohnung angeklebt werden können. Anschließend reicht ein einziger Tastendruck aus, um eine Bestellung für das abgebildete Produkt bei Amazon auszulösen.

Mangelnde Information der Verbraucher

Die Richter sehen in dieser einfachen Bestellung ein Problem, da die Verbraucher nicht wie es gesetzlich vorgeschrieben ist informiert werden. Die Buttons verfügen zum Beispiel nicht über einen Hinweis darüber, dass ein Tastendruck eine kostenpflichtige Bestellung auslöst.

Bereits kurz nach der Einführung der Dash Buttons im Jahr 2016 hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen bemängelt, dass ein Hinweis wie  "zahlungspflichtig bestellen" fehlt, obwohl dies beim Onlinehandel zwingend angezeigt werden muss. Amazon wurde aus diesem Grund bereits 2016 durch die Verbraucherschützer abgemahnt und aufgefordert eine Unterlassungserklärung abzugeben. Da Amazon dies ablehnte folgte anschließend die Klage gegen Amazon.

Neben dem fehlenden Hinweis auf die kostenpflichtige Bestellung haben die Richter außerdem angemerkt, dass bei einer Bestellung per Dash Button "wesentliche Eigenschaften über die bestellte Ware" nicht einsehbar sind. Ein Kunde weiß so beispielsweise nicht genau welche Kosten seine Bestellung verursacht und welche Ware er erhält.

Information vor Absenden der Bestellung

In Zukunft muss Amazon laut dem jüngst verhängten Urteil Kunden vor dem Absenden der Bestellung über die tatsächlich bestellten Artikel und den Preis informieren. Dies kann über die Dash Button App erfolgen, die bisher dazu genutzt wird Kunden über bereits getätigte Bestellungen zu informieren.

Da laut einer Erklärung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen eine Revision vor dem Bundesgerichtshof durch das Gericht nicht zugelassen wird, ist Amazon dazu gezwungen die Dash Buttons rechtskonform auszustatten. Amazon selbst erklärte gegenüber Computerbase.de, dass das Unternehmen weiterhin "davon überzeugt sei, dass der Dash Button und die dazugehörige App im Einklang mit der deutschen Gesetzgebung stehen".

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