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Noyb legt Beschwerde gegen Google, Facebook, Instagram & WhatsApp ein
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Datenschutzgrundverordnung

Noyb legt Beschwerde gegen Google, Facebook, Instagram & WhatsApp ein

von Robert Klatt •

Organisation sieht die DSGVO durch die Unternehmen verletzt. Sie fordert daher Milliarden Strafen für die erzwungene Zustimmung zur Datennutzung.


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Der österreichische Datenschutzaktivist Maximilian Schrems und die vom ihm gegründete Organisation Noyb hat die ersten Beschwerden nach dem Inkrafttreten der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) eingereicht.

Noyb (von: None of your Business) ist der Ansicht, dass Unternehmen ihre Nutzer praktisch zur Zustimmung zur Speicherung und Verarbeitung gezwungen haben. Laut Noyb-Gründer Maximilian Schrems räumte besonders Facebook keine freie Wahl ein. Das soziale Netzwerk hat sogar Nutzerkonten von Personen gesperrt, die den neuen Datenschutzbestimmungen nicht zustimmen wollten. Maximilian Schrems vergleicht dabei Facebooks Verhalten mit den Wahlen in Nordkorea. Laut der kürzlich eingeführten DSGVO ist es nicht erlaubt, dass die Zustimmung zur Datennutzung für die Nutzung eines Dienstes Voraussetzung ist.

Beschwerden in vier Ländern eingereicht

Die Beschwerde gegen Google aufgrund von Android wurde bei der französischen Datenschutzbehörde Commission Nationale de l'Informatique et des Libertés (CNIL) eingereicht. Im Falle von Facebook wurde die Beschwerde an die in Österreich ansässige Datenschutzbehörde übermittelt. Gegen Instagram geht Noyb mit einer Beschwerde vor die bei der belgischen Data Protection Authority eingereicht wurde. Die letzte der vier Beschwerden gegen WhatsApp wurde in Hamburg beim lokalen hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationssicherheit eingereicht.

Auch Datenschutzexperte Peter Fürsicht ist der Ansicht, dass „Die Bedingungen die an eine freiwillige Einwilligung zu stellen sind, durch die EU-Datenschutzgrundverordnung deutlich verschärft werden. Art. 7 Abs. 4 DSGVO stellt die Freiwilligkeit einer Einwilligung in Abrede, wenn diese an einen Vertrag gekoppelt wird. Doch die Vorschrift ist nicht absolut stringent. Eine Kopplung ist nicht zwingend verboten, wenn beim Vertragsabschluss dem Umstand ob sie erforderlich ist, in größtmöglichem Umfang Rechnung getragen wird, insofern könnte es aus dieser Klage ein spannendes Urteil erwartet werden.“

Hohe Strafen gefordert

Noyb verlangt in den jeweiligen Beschwerden als Strafe vier Prozent des weltweiten Umsatzes der Unternehmen. Dies entspräche bei Google 3,7 Milliarden Euro, Facebook, Instagram und WhatsApp müssten jeweils 1,3 Milliarden Euro zahlen. Die Datenschutzgrundverordnung sieht diesen Strafrahmen vor. Es wird also der Eindruck erweckt, dass Noyb testen möchte ob dies auch ernst genommen wird. Erwartet wird jedoch laut der Datenschutzorganisation, dass in keinem der Fälle durch Gerichte die möglichen Höchststrafen verhängt werden.

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