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Neue Richtlinie der EU schränkt die Anonymität von Kryptowährungen ein
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Mehr Transparenz

Neue Richtlinie der EU schränkt die Anonymität von Kryptowährungen ein

von Robert Klatt •

In Zukunft müssen Kryptogeldmarktplätze dieselben Regeln wie traditionelle Banken erfüllen, um Nutzer und Transaktionen transparenter zu machen.


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Seit dem ersten Aufkommen von Kryptowährungen ist die hohe Anonymität und die schlechte Verfolgbarkeit von Transaktionen vielen Strafverfolgungsbehörden und der Politik ein Dorn im Auge. Die bereits im Frühling durch die EU-Gremien ausgearbeitete fünfte Richtlinie zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung tritt ab kommendem Montag in Kraft und wurde bereits jetzt im Amtsblatt der Europäischen-Union veröffentlicht. Die größte Änderung für Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum und Co. sind die "üblichen Sorgfaltspflichten", die nun auch für Anbieter von Kryptogeldmarktplätze gelten. Bisher mussten sich lediglich traditionelle Banken an die strengen Regeln halten. Kryptogeldmarktplätze müssen in Zukunft also genau wie Banken die Identität ihrer Kunden verifizieren und deren Kryptowalletadressen zentral speichern.

Missbrauchspotenzial für kriminelle Zwecke

Das Ziel der neuen Richtlinie ist die Minimierung des „Missbrauchspotenzial für kriminelle Zwecke“, das durch die Aufhebung der bisher nahezu anonymen Zahlungen verringert werden soll. Dazu müssen also Kryptogeldmarktplätze Details zu allen Transaktionen aufzeichnen, die auf einer Selbstauskunft der Nutzer bestehen. Aktuell lassen sich Zahlungen per Bitcoin zwar bereits nachvollziehen, die Ermittlung der Transaktionspartner erfordert aber großen Aufwand und soll in Zukunft vereinfacht werden.

Regeln wie bei traditionellen Banken

Die neue Richtlinie sieht vor, dass genau wie bei Banken Belege über alle Transaktionen mindestens fünf und bis zu maximal zehn Jahren nach Ende der Geschäftsbeziehung aufbewahrt werden müssen. In Kombination sollen die neuen Regeln so sicherstellen, dass auch Kryptogeldmarktplätze ihre Kunden sicher identifizieren können und Daten über alle Transaktionen praktisch ohne Ablaufdatum speichern müssen.

Ende des Bankgeheimnis

Die Betreiber sind außerdem dazu verpflichtet der "Financial Intelligence Unit" (FIU) die gespeicherten Nutzer- und Transaktionsdaten auf Anfrage zu übermitteln. Die FIU ist eine zentrale Analysestelle der EU. Datenschützer und Bürgerrechtler kritisieren die neuen Regeln, da sie eine unverhältnismäßige Vorratsdatenspeicherung darin sehen, die als Folge das Bankgeheimnis komplett abschafft.

Neben den Regeln die vor allen Kryptowährungen betreffen gibt es auch Vorschriften, die der Öffentlichkeit uneingeschränkter Zugang darüber verschafft wer der tatsächliche wirtschaftliche Eigentümer eines Unternehmens ist. Dies soll mehr Transparenz in die oft undurchschaubaren Firmen-Konstrukte und Trusts bringen, indem Informationen leichter abgerufen werden können. Die EU möchte damit vor allen auf den Steuerskandal rund um die Panama-Papers reagieren.

Die EU-Mitgliedsstaaten haben für die Umsetzung bis zum 10. Januar 2018 Zeit. EU-Justizkommissarin Věra Jourová forderte die Mitglieder jedoch auf, die nationalen Vorschriften so schnell wie möglich umzusetzen.

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