von Robert Klatt •
Die Telekom rechnet bei StreamOn bestimmte Dienste nicht beim Datenvolumen an. Die Bundesnetzagentur will nun dagegen vorgehen, um Netzneutralität wiederherzustellen.
Der Streit zwischen der deutschen Telekom und der Bundesnetzagentur geht weiter. Aktuell werden bestimmt Dienste wie zum Beispiel Spotify und Netflix im Mobilfunknetz der Telekom bevorzugt behandelt, da der Datenverbrauch bei Kunden mit der StreamOn Option nicht auf das Volumen angerechnet wird. Die Bundesnetzagentur hat nun mit einer offiziellen Anweisung die Telekom aufgefordert, die StreamOn Option in einigen Tarifen zu modifizieren. Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur erklärte dazu Freitag in Bonn: „StreamOn kann weiterhin von der Telekom angeboten werden. Im Interesse der Verbraucher sind aber Anpassungen bei der Ausgestaltung notwendig“. Die Änderungen die durch die Bundesnetzagentur gefordert werden, sollen dazu dienen, dass die die europäischen Richtlinien zur Netzneutralität und Roaming eingehalten werden. Die Telekom hat bereits bekanntgegeben Widerspruch gegen die Entscheidung einzulegen.
Bereits im Oktober hat die Bundesnetzagentur einzelne Teile der Telekomverträge kritisiert, das Prinzip als Ganzes aber nicht in Frage gestellt. Nun fordert die Regulierungsbehörde aber, nachdem weitere Diskussionen mit der Telekom geführt wurden, große Änderungen.
Betroffen sind das EU-Roaming und die Abrechnung von Video-Traffic in einem Teil der Telekomtarife. Bisher wurde auch bei Kunden mit StreamOn Datenverbrauch der im EU-Ausland bei Diensten die eigentlich nicht berechnet werden angefallen ist gezählt. Die Bundesnetzagentur hat die Telekom nun dazu verpflichtet dies zu ändern. Die Behörde sagt, dass das “Roam Like At Home”-Konzept für alle Tarifbestandteile gelten muss, also auch für den sonst bei StreamOn ausgenommen Datenverkehr.
Außerdem darf die Telekom die „Videodrossel“ in den Tarifen MagentaMobil L, L Plus, L Premium und L Plus Premium nicht weiter einsetzen. Dies verstößt laut der Bundesnetzagentur gegen das Gleichbehandlungsgebot, das für den gesamten Traffic gilt. Bisher wurde in diesen Tarifen beim Video-Streaming die Übertragungsgeschwindigkeit so weit reduziert, dass Videos nur in SD-Auflösung angesehen werden konnten. Homann erklärte dazu: „Das Gleichbehandlungsgebot ist ein Eckpfeiler der europäischen Regelungen zur Netzneutralität“.
Ein Telekom-Sprecher sagte nach der Entscheidung, dass sich vorerst für Kunden nichts ändern wird. Laut ihm ist die Entscheidung der Regulierungsbehörde nicht nachvollziehbar: „Die heutige Entscheidung richtet sich klar gegen die Interessen der Kunden, weil die wirtschaftliche Grundlage für ein kostenloses Angebot in Frage gestellt wird.”
Die Frist zur Umsetzung der Entscheidung der Bundesnetzagentur ist Ende März 2018. Die Entscheidung ist jedoch noch nicht rechtskräftig und die Telekom plant aus diesem Grund den Rechtsweg zu bestreiten, um die Entscheidung noch abzuwenden. Der Telekom-Sprecher sagte dazu: Im Interesse unserer Kunden sehen wir derzeit keinen Grund, von unserer Rechtsauffassung abzuweichen und werden daher Widerspruch einlegen”.
Vodafone die ebenfalls ein ähnliches Angebot bereitstellen, wird ebenfalls durch die Bundesnetzagentur untersucht. Der Vodafone Pass bietet Kunden die Option eine komplette Flatrate für einige Dienste zu buchen. Die Behörde erklärte, auch hier zu überprüfen ob die gesetzlichen Vorgaben zur Netzneutralität eingehalten werden.