Warning: Use of undefined constant USING_SEPARATE_MOBILE_VERSION - assumed 'USING_SEPARATE_MOBILE_VERSION' (this will throw an Error in a future version of PHP) in /www/htdocs/w013a356/bluebit.de/mods/core/classes/Main.class.php on line 9

Deprecated: The each() function is deprecated. This message will be suppressed on further calls in /www/htdocs/w013a356/bluebit.de/mods/article/classes/InfoboxContainer.class.php on line 45
Meinungsfreiheit oder Werbung? Influencerin geht vor Gericht
bluebit

Cathy Hummels

Meinungsfreiheit oder Werbung? Influencerin geht vor Gericht

von Robert Klatt •

Bei der Klage gegen Cathy Hummels geht es darum, ob ihre Instagrambeiträge bezahlte Werbung oder eine freie Meinungsäußerung ohne Gegenleistung sind.


0 Kommentare

Aktuell befindet sich Cathy Hummels, eine der einflussreichsten deutschen Influencerinnen und Ehefrau von Fußballprofi Mats Hummels in einem Zivilprozess um das Wettbewerbsrecht, dessen Ausgang auch in Zukunft von zentraler Bedeutung seien kann. Hummels hat bereits angekündigt bis zum Bundesgerichtshof zu gehen, falls dies nötig werden wird. Inhalt des Prozesses ist eine einstweilige Verfügung die der Verband Sozialer Wettbewerb (VSW) gegen die Instagram-Berühmtheit erwirkt hat. Hummels wird darin vorgeworfen, dass sie über ihren Instagram Account Werbung verbreitet ohne, dass diese wie vorgeschrieben gekennzeichnet wird. Da dies laut Hummels und ihren Anwälten so nicht richtig ist, wurde Wiederspruch gegen die Verfügung eingelegt.

Zur Verhandlung erschienen lediglich die Anwälte, Hummels selbst äußerte sich nur via Instagram. Sie teilte ihren rund 342.000 Followern mit, dass „sie um ihr Recht auf freie Meinungsäußerung kämpfen wird.“

Klage mit geringen Erfolgschancen

Bereits in der ersten mündlichen Verhandlung am Montag vor dem Landgericht München gab es erste Anzeichen dafür, dass die Klage des Verbands nur geringe Erfolgschancen hat. Die Vorsitzende Richterin Monika Rhein erklärte, dass Hummels sollte sie keine Bezahlung oder andere Gegenleistung von den jeweilige Firmen erhalten auch keine unerlaubte Werbung macht. Die Richterin nannte parallel aber auch „das Influencer-Wesen völlig überflüssig“, dies ändert jedoch nichts an dessen Legalität. Ein finales Urteil gibt es jedoch noch nicht, da erst das Hauptsacheverfahren abgeschlossen werden muss.

Christian-Oliver Moser, der Anwalt von Cathy Hummels erklärte, dass seine Mandantin bei einer eventuellen Niederlage „notfalls bis zum Bundesgerichtshof gehen wird, da es ein grundsätzliches Thema ist“. Der Anwalt vertritt ebenfalls die Meinung, dass die einstweilige Verfügung des Verbands die Meinungsfreiheit unverhältnismäßig stark einschränkt. Anwalt Franz Burchert, der den VSW vor Gericht vertritt argumentierte damit, dass der Verband lediglich „Rechtsklarheit“ schaffen möchte.

Vorwürfe in einem Fall zutreffend

Laut ihm handelt es sich bei den Instagrambeiträgen um eine „bezahlte Partnerschaft“ also Werbung, da Cathy Hummels mit mehreren Modefirmen Werbeverträge besitzt und dafür auch Geld erhält. Laut Burchert fehlt die Werbekennzeichnung bei rund 15 Bildern, die nun Gegenstand der Klage sind. Moser erklärte, dass seine Mandantin für die Beiträge keinerlei Gegenleistung erhielt und, dass es sich daher auch nicht um Werbung handelt. Eine Ausnahme räumte der Anwalt jedoch ein, da Hummels kostenfrei einen Kinderwagen erhielt, der ebenfalls ohne Werbekennzeichnung auf Instagram zu sehen ist.

Die Anwälte haben daher im Falle des Kinderwagens bereits die Abmahnung des Verbands akzeptiert. Bei den anderen Beiträgen beharren sie jedoch auf der Position, dass es sich dabei nicht um Werbung handelt. Fachanwälte kennen den VSW seit langem, da der Verband regelmäßig ähnliche Klagen im Wettbewerbsrecht einreicht.

0 Kommentare

Kommentar verfassen