von Robert Klatt •
Laut der Monopolkommission ähnelt die Situation bei Amazon dem Verhalten von Google, das mit einer Milliarden-Strafe geahndet wurde.
Amazon besitzt in Deutschland einen Marktanteil von 50 Prozent des E-Commerce mit Endverbrauchern. Achim Wambach, Vorsitzende der Monopolkommission, sieht durch diese enorme Marktmacht ein Ungleichgewicht, bei der man über "die Entbündelung auf Produktebene" nachdenken könnte. Laut einem Artikel der Welt am Sonntag könnte das Verfahren der EU-Kommission gegen Google aus dem Jahr 2018 ein Vorbild dafür seien, wie man gegen das drohende Amazon-Monopol vorgehen könnte.
Die Monopolkommission selbst hat keine direkten Möglichkeiten in den Wettbewerb einzuschreiten, da sie als unabhängiges Beratergremium lediglich die Bundesregierung durch Gutachten zu Wettbewerbsrechtlichen Themen informieren kann. Lediglich das Kartellamt könnte den Vorschlag der Monopolkommission umsetzen, eine Stellungnahme gibt es dazu bisher aber nicht.
Im Juli 2018 wurde durch die EU eine Strafe in Höhe von 4,34 Milliarden Euro gegen Google verhängt, da der Konzern aus Sicht der Wettbewerbshüter mit seinem Betriebssystem Android und Zwangsverträgen gegen geltendes Recht verstoßen hat. Neben der Strafzahlung wurde Google in dem Urteil außerdem dazu aufgefordert umfangreiche Änderungen in dem mobilen Betriebssystem vorzunehmen, um so den Wettbewerb sicherzustellen. Grund der Strafe war die Bündelung aller Google-Dienste, auch wenn ein Smartphone-Hersteller eigentlich nur einzelne Softwarekomponenten installieren wollte. Aus Sicht der Behörde hat Google damit seine Marktmacht missbraucht, da es neben Apple keinerlei nennenswerte Konkurrenz in diesem Bereich gibt und somit die Smartphone-Hersteller quasi gezwungen waren den Regeln des Unternehmens zu folgen.
Laut Wambach ist die Situation bei Amazon Prime vergleichbar, da auch hier mehrere Leistungsbestandteile, die auch unabhängig voneinander nutzbar wären, in einem Paket gebündelt werden. Dies sind neben dem kostenlosen Versand hauptsächlich Musik- und Video-Streaming sowie die Leihmöglichkeit von E-Books.
Auch in Österreich wurden im Februar 2019 Ermittlungen gegen Amazon aufgenommen, die prüfen sollen, ob Amazon seine marktbeherrschende Stellung gegenüber den Market-Place-Händlern missbraucht. Auch die EU-Kommission ermittelt, ob Amazon durch seine parallele Stellung als Händler und Plattformanbieter wettbewerbsrechtliche Verstöße begeht.