von Robert Klatt •
Der Einsatz von WhatsApp in Schulen ist eine rechtliche Grauzone. Abhilfe schaffen sollen spezielle Elternportale, die die Daten besser schützen sollen.
In vielen Schulen ist die Kommunikation zwischen Lehrern, Eltern und Schülern über WhatsApp schon seit langem ein alltäglicher Vorgang. Der Präsident der Kultusministerkonferenz (KMK) sieht in dieser Praxis jedoch eine Reihe datenschutzrechtlicher Fragen, die den Einsatz in Schulen eigentlich unmöglich macht. Wie Alexander Lorz (CDU), Hessens Kultusminister und Präsident der KMK gegenüber der Funke-Mediengruppe erklärte, darf der zu Facebook gehörende Messenger zum Beispiel nicht dazu genutzt werden personenbezogene Daten zu übermitteln. In der Praxis erfolgt dies beispielsweise bei Krankmeldungen jedoch häufig.
Alexander Lorz :"Aber auch Daten und Informationen, die unterrichts- und notenrelevant sein könnten, dürfen nicht ausgetauscht werden. Zu diesen Daten zählen auch Benotungen oder Hinweise zu Hausaufgaben."
Im Endeffekt kann WhatsApp laut der KMK also so gut wie gar nicht im Schulalltag verwendet werden, ohne gegen die geltenden Datenschutzgesetze zu verstoßen.
Laut einer Erhebung der Deutschen Presse-Agentur (DPA) gibt es bisher keine bundeseinheitliche Regelung zum Einsatz von WhatsApp in Schulen, in einigen Bundesländer ist der dienstliche Einsatz aber bereits untersagt. Schulen die WhatsApp derzeit noch einsetzen bewegen sich aus Sicht der KMK in einer rechtlichen Grauzone. Stattdessen arbeiten einige Bundesländer, darunter Niedersachsen, daran einen alternativen Messaging-Dienst zu verwenden, dessen Datenschutz als unbedenklich gilt.
Alexander Lorz: "In einem föderalen System können gewisse Sachverhalte durchaus unterschiedlich geregelt werden."
Entscheidend sich also die Regelungen, die die jeweiligen Bundesländer individuell im Bildungs- beziehungsweise Schulbereich zum Umgang mit Messaging-Diensten setzen.
Aus Sicht der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) ist die derzeitige rechtliche Unsicherheit ein "Wildwuchs".
Ilka Hoffmann: "Für die Ausstattung der Schulen sind bisher die Kommunen zuständig, die Gesetzgebung liegt bei den Landesregierungen. Wenn man alle an einem Runden Tisch zusammenbringt, könnte man sich mit Themen wie einer adäquaten Beratung für Cybermobbing oder eben für Datenschutz beschäftigen und gemeinsam Lösungen erarbeiten."
Als alternative zu gewöhnlichen Messaging-Diensten fordert der Deutsche Lehrerverband eine Einrichtung eines sogenannten Elternportals, dass die digitale Kommunikation zwischen Lehrern und Eltern über einen geschützten Bereich ermöglichen soll.
Heinz-Peter Meidinger: "Da wären eigentlich die Bundesländer in der Pflicht. Aber genauso wie bei landesweiten Lernplattformen und Schoolclouds hinken sie auch da hinterher."