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Justizministerin will Laufzeit von Mobilfunkverträgen beschränken
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Verbraucherschutz

Justizministerin will Laufzeit von Mobilfunkverträgen beschränken

von Robert Klatt •

Die maximale Vertragslaufzeit soll in Zukunft ein Jahr betragen. Die FDP befürchtet dadurch Preisanstiege und Nachteile für die Kunden.


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Laut einem Artikel der Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung (FAS) möchte die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Katarina Barley (SPD), besonders lange Vertragslaufzeiten in Zukunft untersagen. Besonders betroffen wären davon Mobilfunk-, Internet- und Festnetzverträge, die häufig eine Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr haben. Die Änderung sieht eine maximale Vertragslaufzeit von einem Jahr vor. Die Union soll bereits ihre Zustimmung zum Vorschlag von Barlay geäußert haben.

Steigende Preise durch kurze Verträge

Die FDP hingegen kritisiert das Vorhaben von Barley, da die liberale Partei der Meinung ist, dass kürzere Verträge sich nachteilig auf Verbraucher auswirken könnten. Die Partei geht davon aus, dass Anbieter "heftige Preisaufschläge" durchsetzen würden, um sich gegen die kürzeren Laufzeiten und die damit schlechtere Planbarkeit abzusichern, wie die verbraucherschutzpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Katharina Willkomm, gegenüber der FAS erklärte.

Sebastian Steineke, Bundestagsabgeordneter der CDU, vertritt die Ansicht, dass die Union durch die vorgeschlagene Änderung Verbesserungen für Verbraucher schaffen würde. Dies soll neben Mobilfunk-, Festnetz- und Internetverträgen auch alle anderen Verträge mit langen Laufzeiten wie zum Beispiel bei Fitnesscentern umfassen. Einige Ausnahmen soll es jedoch geben, zum Beispiel bei Dienstleistungen, die nur einmal jährlich erbracht werden, da kurze Vertragslaufzeiten hier nachteilig für die Kunden seien würden.

Unseriöse Geschäftspraktiken

Neben den sehr langen Vertragslaufzeiten sieht das Eckpunktepapier aus dem Justizministerium auch andere Schritte gegen unseriöse Geschäftspraktiken vor, die Verbraucher vor Kostenfallen schützen sollen. Dazu zählen hohe Inkassogebühren und das Vorgehen gegen bereits illegale Telefonwerbung, die aufgrund geringer Strafen und mangelnder Verfolgung immer noch stark betrieben wird.

Außerdem sieht ein bereits im Januar von Barley eingebrachter Vorschlag vor, dass telefonisch geschlossene Verträge erst rechtlich bindet werden, wenn sie vom Verbraucher nochmals schriftlich bestätigt werden. Verbraucher sollen so vor Verträgen geschützt werden, deren Folgen sie bei einem telefonischen Abschluss nicht klar abschätzen könnten.

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