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Google Maps warnt vor Blitzern und zeigt die Höchstgeschwindigkeit
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In Deutschland illegal

Google Maps warnt vor Blitzern und zeigt die Höchstgeschwindigkeit

von Robert Klatt •

Aufgrund der rechtlichen Lage wird die Warnfunktion in Deutschland vermutlich nicht eingeführt werden.


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In einigen Ländern können sich Nutzer von Google Maps seit kurzem über neue Funktionen freuen. Der kostenfreie Karten- und Navigationsdienst zeigt in Echtzeit die maximal zulässige Geschwindigkeit an und informiert sogar über Verkehrskontrollen und Radarfallen. Die dafür genutzte Technologie stammt von der Verkehrs-App Waze, die Google 2013 übernommen hat. In Deutschland sind die neuen Funktion aktuell noch nicht nutzbar, die Warnfunktion vor Geschwindigkeitskontrollen wird aus rechtlichen Gründen in Deutschland aller Wahrscheinlichkeit nach nicht folgen.

Die Übernahme von Waze hat Google 1,1 Milliarden Dollar gekostet. Die App sammelt Verkehrsdaten über die aktive Community, die beispielsweise gesichtete Radarfallen melden kann. Unklar ist wieso Google sich mehr als fünf Jahre Zeit gelassen hat, um diese große Datenmenge auch in ihrem Hauptprodukt zu nutzen.

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit wird während der Navigation als kleines Symbol in der unteren linken Ecke des Smartphone-Displays angezeigt. Nutzbar ist diese Funktion derzeit in Dänemark, den USA und Großbritannien.

Radarkontrollen während ebenfalls mit einem kleinen Kamerasymbol in der unteren linken Ecke angezeigt. Die Funktion kann bereits in Russland, den USA, Brasilien, Großbritannien, Indien, Indonesien, Kanada und Mexiko genutzt werden. Laut einem Bericht von Android Police zeigt ein Klick auf das Kamera-Symbol an, wann die Information über die Radarkontrollen zuletzt aktualisiert wurde.

Radarwarnungen in Deutschland illegal

Die von Google eingeführte Warnung vor Radarkontrollen ist in Deutschland nach §23 Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung verboten.

(1c) 1Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. 2Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).

Auch das Landgericht Rostock (Az.: 21 Ss OWi 38/17) hat bereits geurteilt, dass allein die Installation einer entsprechenden App ausreichend sei, um ein Bußgeld zu verhängen, unabhängig davon ob der Fahrer diese auch nutzt. Nähere Informationen zu dem Urteil hat der Düsseldorfer Anwalt Udo Vetter in seinem Blog veröffentlicht.

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