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Gesetzesentwurf: Online-Durchsuchung für Verfassungsschutz geplant
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Überwachung in Deutschland

Gesetzesentwurf: Online-Durchsuchung für Verfassungsschutz geplant

von Robert Klatt •

Zur Gefahrenabwehr sollen zukünftig Computer und Smartphones von Verdächtigen per Staatstrojaner gehackt werden dürfen.


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Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) soll laut einem neuen Gesetzesentwurf des Bundesinnenministeriums schon bald die Möglichkeit erhalten neben der Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) auch Online-Durchsuchungen bei Verdächtigen durchzuführen. Derzeit stehen noch Reaktion der Bundesregierung zum sogenannten Gesetz zur "Modernisierung des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV)" aus.

Staatstrojaner notwendig

Sowohl bei der Quellen-TKÜ als auch bei der Online-Durchsuchung kommt ein Staatstrojaner zum Einsatz, mit dem das BfV über das Internet auf die Geräte von verdächtigen Personen zugreifen kann. Zur Installation soll entweder über Sicherheitslücken erfolgen oder direkt beim Verdächtigen erfolgen, zum Beispiel indem Beamte des BfV in die Wohnung eindringen. Das Ziel der Quellen-TKÜ ist die Überwachung verschlüsselter Kommunikation per Messenger, E-Mail oder Telefon. Nachrichten werden so direkt auf dem Gerät der Betroffenen abgefangen bevor sie durch die Software während der Übertragung verschlüsselt werden und somit nicht mehr ausgewertet werden können. Die Online-Durchsuchung geht noch einen Schritt weiter, da zusätzlich auch die kompletten Daten auf den Geräten der Verdächtigen nach eventuell vorhandenen Hinweisen durchsucht werden können.

Laut den Befürwortern der Maßnahmen erhalten die Ermittlungsbehörden durch die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen lediglich wieder dieselben Möglichkeiten, die vor der Einführung von Smartphones und Computern und der damit verbundenen verschlüsselten Kommunikation bereits bestanden haben. Kritiker vertreten hingegen die Meinung, dass die Situationen nicht vergleichbar sind, da die Vielzahl neuer Kommunikations- und Speichermöglichkeiten dafür gesorgt haben, dass heutzutage deutlich mehr Daten existieren als im Analogzeitalter.

Überwachung und fehlende Privatsphäre

Außerdem befürchten Bürgerrechtler, dass die neuen Ermittlungsmöglichkeiten übermäßige Eingriffe in die Privatsphäre unbescholtener Bürger schaffen und somit einen weiteren Schritt zu stärkerer staatlicher Überwachung darstellen. Außerdem argumentieren sie damit, dass das BfV nicht zur Ermittlung von Straftätern, sondern zur Gefahrenabwehr geschaffen wurde und die Maßnahmen somit präventiv eingesetzt werden würden, auch wenn den Betroffenen zum Einsatzzeitpunkt noch keine Straftat angelastet werden kann.

Eine bereits 2008 beim Verfassungsschutz in Nordrhein Westfallen eingeführte Möglichkeit zur Online-Durchsuchung wurde vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) kurz danach wieder verboten. Aktuell existieren weitere noch offene Klagen vor dem BVerfG aufgrund der geplanten Neueinführung der Online-Durchsuchung.

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