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Frankreich – CNIL verbietet Datenaustausch zwischen FB und WhatsApp
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Verstoß gegen französische Gesetze

Frankreich – CNIL verbietet Datenaustausch zwischen FB und WhatsApp

von Robert Klatt •

Die französische Datenschutzbehörde CNIL verbietet den Datenaustausch zwischen Facebook und WhatsApp. Er soll gegen Datenschutzgesetze verstoßen.


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Die Behörde kritisiert, dass die Zustimmung für den Datenaustausch zwischen den beiden Diensten bei den Nutzern nicht eingeholt wurde. WhatsApp ist nun verpflichtet, die Zustimmung nachträglich einzuholen und auch Nutzern die dem Austausch widersprechen weiterhin Zugriff auf WhatsApp zu gewähren. Der Datenabgleich zwischen WhatsApp und dem Mutterkonzern Facebook ist damit faktisch verboten, da er in Frankreich gegen geltende Datenschutzgesetzt verstößt. Die Unternehmen haben nun einen Monat Zeit um den Weisungen der Behörde zu folgen und den Austausch einzustellen, um somit ihre Dienste wieder gesetzeskonform zu gestalten.

Facebook hat den Messanger WhatsApp im Jahr 2014 gekauft. Das soziale Netzwerk hat daraufhin seine Nutzungsbedienungen modifiziert und dort einen Datenabgleich zwischen den beiden Diensten implementiert. Neben der CNIL haben auch anderen Datenschutzbehörden in Europa Ermittlungen gegen Facebook und WhatsApp eingeleitet.

In Deutschland ordnete der Hamburgische Beauftrage für Datenschutz und Informationsfreiheit, Johannes Caspar ebenfalls an, dass der Datenaustausch nicht weiter stattfinden darf. Im April untersagte dann das Verwaltungsgericht Hamburg die Weitergabe von WhatsApp-Nutzern an Facebook ebenfalls. Laut dem Gericht besteht für den Abgleich keine rechtliche Grundlage, da diese weder für den Geschäftsbetrieb noch für den Erhalt der Netzsicherheit nötig ist.

Das Hamburger Urteil bezieht sich jedoch nur auf die Zulässigkeit der Verwaltungsanordnung des Datenschutzbeauftragten. Die weitaus wichtigere Frage, nämlich ob Facebook deutschem oder irischen Datenschutzrecht unterliegt wurde vom Gericht nicht behandelt. Die europäische Facebook Niederlassung hat ihren Sitz in Irland. Eventuell gibt es zu dieser Frage im nun folgenden Verfahren in Frankreich jedoch eine Antwort.

Die CNIL sieht vor allem die fehlende Zustimmung der WhatsApp Nutzer zum Datenabgleich mit Facebook als kritisch an. Die Richtlinien wurden zwar entsprechen modifiziert, bereits vorhandene Nutzer mussten den neuen Richtlinien jedoch nur dann zustimmen, wenn sie die App neu installiert haben. Außerdem gibt es keine Möglichkeit außer der Deinstallation der App, um nicht am Datenaustausch teilzunehmen.

WhatsApp ist in Frankreich nun gezwungen die Zustimmung der Nutzer innerhalb eines Monats einzuholen und auch Nutzern die dem widersprechen zu ermöglichen weiterhin WhatsApp, dann jedoch ohne Datenabgleich, zu nutzen. Sollte WhatsApp der Anweisung nicht folgen, wird die Behörde eine Geldstraße in bisher nicht genannter Höhe verhängen.

Großbritannien untersagte 2016 ebenfalls die Weitergabe von WhatsApp-Daten an Facebook. Außerdem prüft die EU ob Facebook wissentlich im Jahr 2014 gegenüber der EU-Kommission falsche Angaben gemacht hat bevor die WhatsApp übernommen haben. Zu diesem Zeitpunkt soll Facebook erklärt haben, dass ein Datenabgleich technisch gar nicht möglich sein. Die Kommission geht aufgrund der aktuellen Entwicklungen jedoch davon aus, dass der Technologieführer Facebook bereits 2014 die entsprechenden Möglichkeiten zum Datenabgleich hatte. Sollte sich dies bewahrheiten hat Facebook durch die falschen Angaben die Verpflichtungen gegenüber den EU-Fusionskontrolle massiv verletzt.

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