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EU-Verordnung sieht Registrierung für "gefährliche" zivile Drohnen vor
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Gefährliche zivile Drohnen

EU-Verordnung sieht Registrierung für "gefährliche" zivile Drohnen vor

von Robert Klatt •

Die neue Verordnung soll die Sicherheit erhöhen. Neben der Registrierung sieht sie die vorherige Genehmigungspflicht für bestimmte Flüge vor.


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Die EU-Gremien haben neue Vorgaben erstellt, die Grundbestimmungen für die Sicherheit, den Umweltschutz, die Privatsphäre und den Datenschutz während der Nutzung ziviler Drohnen regeln sollen. Alle betroffenen Drohnen müssen in Zukunft von ihren Besitzern registriert und zur einfacheren Identifizierung mit einem individuellen Funkchip ausgerüstet werden.

Der EU-Ministerrat hat am vergangenen Dienstag positiv über den Verordnungsentwurf, der die Nutzung ziviler Drohnen einheitlich und zugleich strenger regulieren soll, abgestimmt. Die EU-Mitglieder sind damit in der Zukunft verpflichtet Regeln umzusetzen, die vorsehen, dass bestimmte Drohnen und deren Besitzer zentral registriert werden. Darunter fallen vor allem große unbemannte Flugobjekte, die bei einem Absturz Menschen und die Umwelt gefährden könnten. Vorgesehen ist die Registrierung für alle Drohnen, deren energetischen Auswirkung beim Treffen einer Person während eines Absturzes 80 Joule oder mehr erreichen kann.

Bevor die neue Regelung in Kraft tritt muss nun erst die EU-Kommission konkrete technische Details festlegen. Dies soll unteranderem Maßnahmen beinhalten, die die Flughöhe und die Reichweite von Drohnen technisch einschränkt. Außerdem sollen Vorgaben erlassen werden, die Regeln ob und wie eine Drohne automatisch landen können muss, wie sie Kollisionen vermeidet und wie sich stabil in der Luft zu halten hat.

Genehmigung in einigen Fluggebieten erforderlich

Die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) hat bereits im Februar vorgeschlagen, dass bestimmte Flüge in Zukunft nur noch mit vorheriger behördlicher Genehmigung erlaubt sein sollten. Die Regelung soll unteranderem Flüge betreffen bei denen der Pilot die Drohne nicht in seiner direkten Sichtweite hat, wie zum Beispiel in dicht bebauten Stadtgebieten. In Zukunft sollen für solche Flüge vorherige Genehmigungen der der zuständigen nationalen Behörden nötig sein, die das Risiko abwägen müssen. Die EASA empfiehlt der EU-Kommission bei relativ kleinen Drohnen unter 25 Kilogramm mit Sicherheitshinweisen wie dem CE-Label ("Conformité Européenne") direkt auf der Verpackung auszustatten, um so spezielle Ansprüche von vornherein deutlich zu signalisieren.

Die zentralen Punkte der kommenden Verordnung wurden durch das EU-Gremium bereits im Dezember festgelegt. Auch das EU-Parlament zeigte sich im Juni positiv gegenüber der Verordnung eingestellt. Die schon bald erwartete Ratsentscheidung kann dafür sorgen, dass das Gesetz vermutlich gegen Ende Juli im EU-Amtsblatt veröffentlicht wird. 20 Tage danach tritt es dann in allen EU-Mitgliedsstaaten in Kraft. Die Ausarbeitung aller technischen Fragen wird aber vermutlich noch bis Ende 2018 benötigen. In Deutschland gibt es bereits ein ähnliches Gesetz, dass nach Einführung der EU-Verordnung angepasst werden muss. In Deutschland gibt es bereits jetzt einige Bereiche, in denen ein generelles Flugverbot für alle privaten Drohnen gilt.

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