von Robert Klatt •
Die Entscheidung des EU-Parlaments macht den 26. März zu einem schwarzen Tag für das Internet.
Das EU-Parlament hat in seiner heutigen Abstimmung für die Einführung der Urheberrechtsreform gestimmt und damit eine der umstrittensten Entscheidungen seit dem Bestehen des Staatenbundes getroffen. Der 26. März 2019 könnte damit als schwarzes Tag des freien Internets in die Geschichte der EU eingehen. Trotz anhaltender Proteste aus der Bevölkerung und Wirtschaft, die sich in den vergangenen Tagen nochmals in Demonstrationen mit mehreren hunderttausend Teilnehmern zeigten, haben die Politiker des EU-Parlaments mit 348 Ja- und 274-Nein-Stimmen für die Urheberrechtsreform und die damit einhergehenden Uploadfilter und die Einführung des Leistungsschutzrechts gestimmt. Das neue Urheberrecht könnte somit nach rund zwei Jahren andauernden Diskussionen, Änderungen und Verhandlungsrunden schon bald Inkrafttreten.
Als letzte Hürde muss der Rat der Europäischen Union nun noch über die Urheberrechtsreform abstimmen. Sollte auch der Rat sich am 9. April für die Einführung der Urheberrechtsreform entscheiden, wäre damit der Gesetzgebungsprozess abgeschlossen. Den beiden bevölkerungsreichsten EU-Staaten Deutschland und Frankreich kommt hierbei besondere Verantwortung bei, da sie die Abstimmung, in der eine qualifizierte Mehrheit erreicht werden muss, stark beeinflussen können. Da der Kompromissvorschlag, den das EU-Parlament nun abgesegnet hat, jedoch maßgeblich von Deutschland und Frankreich gestaltet wurde, ist es mehr als unwahrscheinlich, dass die beiden Staaten innerhalb des EU-Rats gegen dessen Einführung stimmen werden.
Der besonders umstrittene Artikel 13, der Plattformen für die Urheberrechtsverletzungen ihrer Mitglieder verantwortlich machen würde und diese damit praktisch zur Einführung eines Uploadfilter zwingt, ist der wohl strittigste Teil der Urheberrechtsreform.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat als Kontrollinstanz die Macht entweder die gesamte Urheberrechtsreform oder einzelne Artikel zu stoppen. Da der EuGH bereits 2012 ein Urteil gesprochen hat, dass sich gegen die verpflichtende Einführung von Uploadfiltern ausgesprochen hat, ist nun wieder damit zu rechnen, dass die Richter Artikel 13 in der derzeitigen Form nicht genehmigen werden.