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EU-Kommission will weltweiten Zugriff auf Daten in der Cloud
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EU-Kommission will weltweiten Zugriff auf Daten in der Cloud

EU-Kommission will weltweiten Zugriff auf Daten in der Cloud

von Robert Klatt •

Ermittlungsbehörden sollen in Zukunft einfacher Zugriff auf digitale Beweise erhalten. Dies soll ihre Arbeit deutlich vereinfachen.


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In Zukunft sollen die europäischen Strafverfolgungsbehörden umfangreiche Zugriffsrechte auf elektronische Beweise wie beispielsweise E-Mails oder Textnachrichten erhalten. EU-Vizekommissionspräsident Frans Timmermans erklärte am Dienstag in Straßburg, dass "wir nicht zulassen dürfen, dass Straftäter und Terroristen die heutigen elektronischen Kommunikationstechnologien einsetzen, um Straftaten zu vertuschen und sich der Justiz zu entziehen. Es darf keine Schlupfwinkel für Straftäter und Terroristen in Europa geben, weder online noch offline." Laut einer Pressemitteilung befürwortet auch EU-Justizkommissarin Vera Jourova den Vorschlag. Sie ist der Ansicht, dass "während viele Straftäter die modernsten und schnellsten Technologien nutzen, müssen sich die Strafverfolgungsbehörden mit überholten, schwerfälligen Verfahren herumschlagen."

Um diese Nachteile während der Ermittlungsarbeiten auszugleichen, sollen es in Zukunft für Ermittler einfacher werden elektronische Beweismittel zu erhalten. Der Zugriff soll dabei unabhängig vom Standort des Anbieters und der Server sein, solange der Betreiber seinen Dienst auch für Personen innerhalb der Mitgliedsstaaten der europäischen Union anbietet. Alle betroffenen Anbieter müssen laut dem Vorschlag dazu in Zukunft einen "gesetzlichen Vertreter" in der EU bestimmen. Ermittler sollen dann direkt bei diesem Vertreter Daten anfordern können ohne, dass dafür wie bisher ein Rechtshilfeersuchen nötig ist. Die Anfrage muss jedoch vorher durch einen Richter genehmigt werden.

Antwort innerhalb von maximal zehn Tagen

Die Fristen für die Übermittlung der Daten sind relativ kurz. Bei normalen Anfragen erhalten die Anbieter maximal zehn Tage Zeit, in als besonders dringend eingestuften Fällen beträgt die Frist sogar nur sechs Stunden. Der öffentlich einsehbare 55-seitige Vorschlag differenziert hierbei zwischen Nutzer- und Zugangsdaten. Zugangsdaten dürfen laut Artikel 5 bei allen Straftaten angefordert werden. Bei Inhalten und Transaktionsdaten sollen Ermittler nur dann Zugriff erhalten, wenn es sich um ein Verbrechen handelt bei dem drei Jahre Strafe oder mehr drohen.

Laut der Kommission ist der Vorschlag nicht nur auf Kommunikationsdienste beschränkt. Darüber hinaus sind auch Anbieter von Clouddiensten und Dienste die "die Interaktionen zwischen Nutzern ermöglichen" betroffen. Dazu gehören Online-Marktplätze aber auch IP- und Domainregistrare sowie Internetprovider.

Die Verweigerung der Herausgabe ist für Anbieter außerhalb der EU nur dann möglich, wenn Gesetze an ihrem Standort dies verbieten. In diesen Sonderfällen soll dann ein lokales Gericht über die Herausgabe der Daten an die Ermittlungsbehörden entscheiden. Auch Dienstleister innerhalb der EU erhalten die Möglichkeit "die Anordnung überprüfen zu lassen, etwa wenn ein offensichtlicher Verstoß gegen die Charta der Grundrechte der Europäischen Union vorliegt".

Anbieter innerhalb der EU können außerdem durch eine Europäische Datenspeicherungsanordnung dazu gezwungen werden, "bestimmte Daten aufzubewahren, damit die Behörden diese Informationen zu einem späteren Zeitpunkt" abrufen können. Dieser Vorschlag wurde innerhalb der Diskussion um die Vorratsdatenspeicherung bereits als sogenanntes "Quick-Freeze-Verfahren" diskutiert. Ausgenommen von dem gesamten Vorschlag sind Daten die beim Anbieter nur verschlüsselt vorliegen. Verschlüsselte Messenger wie Telegram oder WhatsApp wären also weiterhin vor dem Zugriff durch die Ermittler geschützt.

Laut der EU-Kommission ist die Änderung nötig da inzwischen bei rund der Hälfte der Ermittlungsverfahren grenzüberschreitender Anträge für elektronischer Beweismittel genutzt werden müssen. Bei rund zwei Drittel dieser Straftaten kann es in Folge dessen jedoch nicht zu ordnungsgemäßen Ermittlungen kommen. Dies wird durch das langsame Eintreffen von Beweisen und die unterschiedlichen Gesetze der Mitgliedsstaaten verursacht.

Bevor der Vorschlag umgesetzt wird müssen noch die einzelnen EU-Staaten und das Europaparlament ihre Zustimmung geben. Vom IT-Branchenverband Eco gibt es bereits jetzt deutliche Kritik. Eco ist der Ansicht, dass statt einer Umgehung der geltenden Rechtshilfeverfahren "diese oft als zu langsam kritisierten, aber international anwendbaren Verfahren optimiert werden müssen und nicht stattdessen auf einen unmittelbaren grenzüberschreitenden Datenzugriff gesetzt werden sollte, der letztlich zu Rechtsunsicherheit und Haftungsproblematiken führen würde."

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