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EU-Kommission könnte vorinstallierte Google-Apps bei Android verbieten
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Geschäftsmodell in Gefahr

EU-Kommission könnte vorinstallierte Google-Apps bei Android verbieten

von Robert Klatt •

Sollte ein komplettes Kopplungsverbot ausgesprochen werden, könnte dies das Ende von Android bedeuten. Das Urteil wird in wenigen Wochen erwartet.


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Derzeit bündelt Google sein mobiles Betriebssystem Android mit vorinstallierten Google-Apps. Ein in kürze erwartetes Urteil der EU-Kommission könnte dafür sorgen, dass dieses Geschäftsmodell schon bald verboten. In Zukunft wäre es daher möglich, dass Google Android-Nutzer die Wahl lassen muss, ob und welche Google-Apps sie installieren und ob sie lieber auf Angebote der Konkurrenz zurückgreifen. Die Entscheidung der EU-Kommission könnte somit Googles Geschäftsmodell deutlich einschränken, was zu großen finanziellen Einbußen bei einem der wichtigsten Produkte des Konzerns führen würde.

In den letzten Monaten ist die EU-Kommission verstärkt gegen Google und die große Marktmacht des in einigen Bereichen Quasimonopolisten vorgegangen. 2017 wurde unteranderem eine Milliardenstrafe gegen die Websuche verhängt, die als Konsequenz die Auslagerung der Produktsuche hatte. Außerdem wurde erst vor wenigen Tagen öffentlich über eine mögliche Zerschlagung von Google diskutiert und es ist neben dem Android-Verfahren noch parallel ein zweites Verfahren offen, welches sich ebenfalls um Werbegeschäft dreht.

Android und Google-Apps derzeit eng verbunden

Kunden die sich in Europa oder den USA in Android-Smartphone kaufen sind es seit Einführung des Betriebssystems gewohnt, dass diverse Google-Dienste wie der Chrome-Browser, YouTube und auch der Play Store bereits vorinstalliert sind. Laut den Wettbewerbshütern der EU ist dies zwar komfortabel, macht aber auch kleineren Software-Anbietern den Marktzugang deutlich schwerer, da sich Nutzer kaum nach Alternativen umsehen, wenn die Google-Dienste bereits vorhanden sind.

Derzeit ist vor allem der Google eigene Chrome-Browser in der Kritik, den Google entfernen soll. Alternativ könnte Google auch eine Option implementieren, die bei neuen Android-Smartphones mehrere Browser zur Auswahl anbietet. Microsoft wurde bereits in einem ähnlich gelagerten Verfahren dazu gezwungen, dies bei Windows umzusetzen. Die genauen Folgen für Google sind nur schwer zu erahnen. Offensichtlich ist aber, dass das Urteil der EU Google in diesem Bereich Schaden zufügen würde.

Weitere Browser neben Chrome zur Auswahl

Bisher ist noch nicht bekannt, welche Browser Google zukünftig in die Auswahl mit aufnehmen soll und wie viele Alternativen angeboten werden müssen. Aufgrund der gigantischen Anzahl an Browsern ist es aber wahrscheinlich, dass nur die größeren Konkurrenten von Opera, Firefox und Microsoft neben Chrome auftauchen werden. Fraglich wäre dann nur, ob das eigentliche Ziel, nämlich kleinen Anbietern zu helfen, so erfüllt werden kann. Problematisch aus Googles Perspektive ist auch, ob die EU-Kommission diese Anforderungen nur an den vorinstallierten Browser stellt oder ob in Zukunft auch die anderen Apps betroffen sind.

Im Extremfall könnte die EU-Kommission die Weiterentwicklung von Android für Google uninteressant machen, da eine vollständige Entkoppelung aller Apps Rentabilität der Investition in die Entwicklung wohl deutlich schmälern dürfte. Derzeit können Smartphone-Hersteller das Betriebssystem kostenfrei nutzen und Google generiert die Einnahmen nur über die Verbreitung ihrer eigenen Apps und der dadurch ausgespielten Werbung.

Googles Vergleich mit dem Apple iPhone, bei dem die Koppelung noch enger ist und die Nachinstallation von Alternativen in einigen Bereichen kaum möglich ist, wurde von der EU-Kommission abgewiesen. Abzuwarten ist jetzt nur noch das genaue Urteil und die Folgen für Google beziehungsweise das gesamte Android-Ökosystem.

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