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DSGVO - WhatsApp nicht länger auf Firmen-Smartphones erlaubt?
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Datenschutzgrundverordnung

DSGVO - WhatsApp nicht länger auf Firmen-Smartphones erlaubt?

von Robert Klatt •

Laut verschiedenen Datenschutzexperten ist die Verwendung von WhatsApp bereits einen Datenschutzverstoß, der mit Bußgeld geahndet werden kann.


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Datenschutzexperten sind der Ansicht, dass WhatsApp im Geschäftsverkehr aufgrund der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nicht länger verwendet werden darf.  Aufgrund der einfachen Kommunikation und der großen Verbreitung hat sich der Messenger in den vergangenen Jahren auch bei Selbstständige und Freiberufler im Kundenkontakt durchgesetzt. Große Unternehmen haben außerdem teilweise ihre Angestellten bereits mit Firmensmartphones ausgestattet, auf denen ebenfalls WhatsApp installiert ist. Dies ist seit der Einführung der DSGVO am 25. Mai 2018 jedoch problematisch, da eine besondere Einwilligungserklärungen für die Kundenkommunikation erforderlich wurde.

WhatsApp speichert Kommunikationsdaten und Adressdaten automatisch

Marit Hansen, Landesbeauftragte für Datenschutz des Landes Schleswig-Holstein warnte bereits vor Inkrafttreten der DSVGO in der Welt vor dem Einsatz von WhatsApp, da laut ihm „nach jetzigem Datenschutzrecht und auch nach künftigem Datenschutzrecht bei der Weitergabe von personenbezogenen Daten – also zum Beispiel Kundendaten – ohne Rechtsgrundlage oder Einwilligung ein Datenschutzverstoß vorliegt.“

WhatsApp bekommt auf den Smartphone der Nutzer vollständigen Zugriff auf das Adressbuch, dessen Daten die App dann mit den eigenen Servern abgleicht. So sollen Freunde und Bekannte die die App ebenfalls nutzen gefunden werden. Problematisch ist, dass bei der Übertragung des Adressbuches auch Daten auf den Servern des Unternehmens landen von Personen die der Übertragung nie zugestimmt haben. Markus Peifer Datenschutzexperte beim Zentralverband des Deutschen Handwerks ZDH stimmt Marit ebenfalls zu. „Whatsapp greift auf sämtliche Kontaktdaten des Verwenders zu und erhält auf diese Weise Zugang zu Kontaktdaten sogar von Personen, die selbst nicht Nutzer von Whatsapp sind“

Datenschutzverstoß durch WhatsApp-Nutzung

Auch Peter Fürsicht, Datenschutzbeauftragter aus München sieht den Einsatz von WhatsApp problematisch: „Mit Inkrafttreten der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) begeht eigentlich fast jeder Unternehmer, ohne sich dessen bewusst zu sein, sogar einen bußgeldbewehrten Verstoß gegen die neue Richtlinie., denn durch der Weitergabe von personenbezogenen Daten – also zum Beispiel Name, Vorname und Telefonnummer – ohne Rechtsgrundlage oder Einwilligung, handelt es sich um einen Datenschutzverstoß.

Dies ist bereits dann gegeben, wenn man Whatsapp auf dem Smartphone des gewerbetreibenden oder Angestellten installiert. Die App des US-Internet-Konzerns Facebook nutzt die Kontaktdaten, um die Daten vom Smartphone mit den eigenen Servern abzugleichen, um herauszufinden wer bereits ebenfalls bei WhatsApp registriert ist – vollautomatisch bereits nach der Installation. Da sämtliche Kontakte geprüft werden, landen auch Daten von Personen bei der Facebook-Tochterfirma, welche dieser Übermittlung niemals zugestimmt haben!“

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