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DSGVO – WhatsApp bald erst ab 16 Jahren erlaubt?
bluebit

EU-Datenschutzgrundverordnung

DSGVO – WhatsApp bald erst ab 16 Jahren erlaubt?

von Robert Klatt •


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Artikel 8 der DSGVO sieht vor, dass personenbezogenen Daten erst ab 16 Jahren erhoben werden dürfen. Dies könnte zu einer Änderung bei WhatsApp führen.


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Der üblicherweise gut informierte WhatsApp Fan-Blog WABetaInfo hat per

NEWS:
In order to respect new WhatsApp Terms of Service (available in future, ****maybe**** no later than 25 May), WhatsApp requires you to be at least 16 years old to use their services (13 is minimum age, currently).

— WABetaInfo (@WABetaInfo) April 12, 2018 " target="_blank">Twitter über eine angeblich bald kommende Änderung der Nutzungsbedingungen berichtet. Aufgrund der EU-Datenschutzgrundverordnung könnte es dazu kommen, dass WhatsApp in Zukunft erst ab 16 Jahren genutzt werden darf.

Die derzeitigen Nutzungsbedingungen des zu Facebook gehörenden Messaging-Dienstes setzten ein Mindestalter von 13 Jahre oder alternativ "so alt, wie es in deinem Land erforderlich ist, damit du berechtigt bist, unsere Dienste ohne elterliche Zustimmung zu nutzen". Laut WABeta soll das Mindestalter bereits am 25. Mai innerhalb der Europäischen Union auf 16 Jahre erhöht werden.

EU-Datenschutzgrundverordnung sieht Mindestalter für soziale Netzwerke vor

Verantwortlich für die Änderung der Nutzungsbedingungen ist vermutlich Artikel 8 der ab gültigen EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), in dem die "Bedingungen für die Einwilligung eines Kindes in Bezug auf Dienste der Informationsgesellschaft" reguliert ist. Laut Artikel 8 dürfen personenbezogenen Daten rechtmäßig erst ab einem Mindestalter von 16 Jahren verarbeitet werden.

Einzelne EU-Staaten können jedoch von den Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung abweichen und so eine niedrige Altersgrenze festlegen, die allerdings wie in den aktuellen Nutzungsbedingungen von WhatsApp nicht unter 13 Jahren liegen darf. WABetaInfo hat jedoch noch keinerlei Informationen veröffentlicht ob das Mindestalter EU- oder weltweit angehoben werden soll oder ob nur bestimmte Länder betroffen sind. Während des Diskussionen um die neue EU-Datenschutzgrundverordnung war besonders das Mindestalter für die Nutzung sozialer Netzwerke mehr als strittig.

Altersprüfung in der Praxis schwierig

Sollte die Änderung in den kommenden Wochen tatsächlich umgesetzt werden ist besonders fraglich, wie mit bereits aktiven Nutzern umgegangen wird, die noch nicht 16 Jahre alt sind. Während der Anmeldung wird durch WhatsApp kein Alter abgefragt. Die einzige Möglichkeit ist die Abfrage des Alters aus den Daten des Play- bzw. App-Store. Das dort hinterlegte Alter wird jedoch auch nicht verifiziert.

WhatsApp wird derzeit bereits von einem Großteil der Grundschüler genutzt. Mit Beginn der fünften Klasse haben Eltern kaum noch eine Möglichkeit die Nutzung zu unterbinden, wenn sie ihr Kind nicht vom Rest der Klasse und seinen Freunden distanzieren möchte. Möglicherweise wäre es deshalb sinnvoller statt eines Verbotes eine strengere Kontrolle verbunden mit entsprechende Aufklärung einzusetzen. Außerdem könnten Kinder durch den Umstieg auf sichere Alternativen vor eventuell Gefahren geschützt werden, die bei der Nutzung von WhatsApp auftreten können.

Im Jahr 2016 wurde bereits durch ein deutsches Gericht festgestellt, dass WhatsApp für Personen unter 16 Jahren eine grundsätzliche Gefährdung der Privatsphäre und der Persönlichkeitsentwicklung darstellt. Im Zuge des Verfahrens wurde ein Vater dazu verurteilt WhatsApp vom Smartphone seiner minderjährigen Töchter zu deinstallieren.

Auch YouTube sieht sich in den USA aufgrund einer Beschwerde bei der US-Handelsaufsicht FTC in der Kritik. Dem Dienst wird vorgeworfen, dass obwohl das eigentliche Mindestalter bei 13 Jahren liegt trotzdem Inhalte für deutlich jüngere Nutzer bereitstehen, die mit entsprechender Werbung monetisiert werden. Außerdem soll YouTube persönliche Daten von Minderjährigen sammeln ohne, dass dies durch die Eltern genehmigt wurde. Laut der eingereichten Beschwerde entsprechen beide Vorgänge nicht dem geltenden US-Internet-Kinderschutzgesetz. Eventuell muss YouTube daher nachdem das Verfahren beendet wurde eine entsprechende Geldstrafe zahlen.

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