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DSGVO-Verstoß bei Google: Standort-Tracking von Smartphones illegal?
bluebit

Verbraucherschützer mit Beschwerde

DSGVO-Verstoß bei Google: Standort-Tracking von Smartphones illegal?

von Robert Klatt •

Laut den Verbraucherschützern ist das Tracking illegal, da Google den Nutzern nahezu keine Möglichkeit gibt diese Funktion zu deaktivieren.


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Google soll laut Verbraucherschützern aus sieben Ländern der europäischen Union mit ihrem Standort-Tracking gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstoßen. Aus diesem Grund wurde bei den jeweils zuständigen Datenschutzbehörden Beschwerde gegen den amerikanischen Konzern eingelegt. Die Verbraucherschützer bemängeln darin vor allem wie Google den Standard ihrer Nutzer über die Smartphones mitverfolgt und dokumentiert.

Nutzer ohne Wahl

Laut den Verbraucherschützern verstößt das Tracking aus zwei Gründen gegen die DSGVO. Einerseits sollen die Nutzer keine wirkliche Möglichkeit besitzen, das Tracking ihrer Smartphones zu deaktivieren. Die DSGVO sieht aber zwingend ein Wahlrecht der Nutzer vor, die selbst entscheiden können müssen ob sie diese Funktion aktivieren oder deaktivieren wollen. Außerdem informiert Google die Nutzer laut der Ansicht der Beschwerdeführer nicht ausreichend darüber, welche Folgen des Tracking ihres Standorts für sie hat. Aufgrund dieser Vorstöße sehen die Verbraucherschützer keine ausreichende Einwilligung und Information der Nutzer, die jedoch laut der DSGVO notwendig ist.

Google soll stattdessen "zahlreiche Tricks" anwenden, die die Verbraucher davon abhalten sollen, das Tracking zu deaktivieren. Auch ein berechtigtes Interesse, das ebenfalls das Tracking rechtfertigen würde, liegt im Falle von Google nicht vor. Beuc-Generaldirektorin Monique Goyens erklärte daher, dass Google grundlegende Regelungen der DSGVO eklatant verletze.

Standortdaten zeigen genaues Profil einer Person

Laut einem Bericht der Nachrichtenagentur Reuters sind die Standortdaten laut den Verbraucherschützer deshalb so kritisch, weil der Konzern sie nutzen kann, um ein genaues Profil der Nutzer zu erstellen. Die Metadaten können beispielsweise genutzt werden, um die Religion, die politische Einstellung und die gesundheitliche Situation von Personen ohne ihr Wissen aufzudecken und an den Konzern zu übermitteln. Dies ist möglich, weil Google die Standortdaten mit weiteren Informationen wie den dort beheimaten Unternehmen, Institutionen und sonstigen Daten verbindet.

Einstweilige Verfügung gegen Google

Laut einer Stellungnahme des europäische Verbraucherschutzverbands (Beuc) werden die Verbraucherschützer aus Norwegen, den Niederlanden, Polen, Schweden, Tschechien, Slowenien und Polen bei ihren nationalen Behörden Beschwerden gegen Google einreichen. Der deutsche Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) denkt über eine einstweilige Verfügung nach, die Google dazu zwingen soll das Tracking zeitnah zu beenden. Der Beuc möchte außerdem den Transatlantic Consumer Dialogue nutzen, um das Verhalten von Google an die Federal Trade Commission (FTC) der USA zu melden, um so auch am Heimatstandard des Konzerns Druck aufzubauen.

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