von Robert Klatt •
Die Strafe wurde verhängt da Google nicht ausreichend über die Sammlung und Analyse personenbezogener Daten informiert.
Die französische Datenschutzbehörde Commission Nationale de l‘Informatique et des Libertés (CNIL) hat Google aufgrund von Verstößen gegen die seit Mai 2018 geltende Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) mit einer Geldbuße in Höhe von 50 Millionen Euro bestraft. Es handelt sich damit um die höchste Strafe, die innerhalb von Europa jemals aufgrund eines Datenschutzverstoßes ausgesprochen wurde. Laut einem Artikel von Netzpolitik.org handelt es sich dabei um die erste Strafe die aufgrund einer DSGVO-Beschwere verhängt wurde.
Noyb und La Quadrature du Net mit Beschwerde
Eingereicht wurde die Beschwerde von der Organisation Noyb, die vom Datenschützer und Juristen Max Schrems geführt wird und von der französischen Organisation La Quadrature du Net. Neben der schon länger eingereichten Beschwerde gegen Google hat Noyb kürzlich auch gegen große Streaming-Anbieter darunter Netflix, Apple Music, Amazon Prime und Spotify entsprechende Beschwerden eingereicht. Die Strafen können dabei theoretisch die 50 Millionen Euro von Google noch übertreffen, da bis zu zwei Prozent des weltweit erzielten Jahresumsatzes als Strafe möglich sind.
[UPDATE] Today we filed a wave of complaints against 8 streaming services like @netflix, @Spotify, @daznglobal, @YouTube or @AppleMusic over structural violations of the #RightToAccess under #GDPR
— noyb (@NOYBeu) January 18, 2019
⏩ Details: https://t.co/8u5E54qXvY
⏩ Press release: https://t.co/wlpfDJuOMJ pic.twitter.com/0EBqPgv4rw
Verhängt wurde die Strafe, da Google aus Sicht der CNIL Nutzer der Suchmaschine nicht ausreichend über die Verwendung ihrer personenbezogenen Daten informiert. Die relevanten Informationen sind auf mehrere Dokumente verteilt und können so von Laien nur schwer gefunden und bewertet werden. Außerdem sind die Angaben von Google selbst wenn sie komplett aufgefunden wurden zu ungenau, um den Nutzer wirkliche Informationen über die Zwecke der Datenerhebung zu vermitteln.
Als zweiter großer Kritikpunkt sehen die Beschwerdeführer und die Datenschützer der CNIL den Fakt, dass Google keine wirksame Einwilligung der Nutzer über die Verwendung ihrer Daten zu Werbezwecken nachweisen konnte. Die betroffenen Personen haben außerdem keine Möglichkeit zu erkennen über welchen der vielen Google-Dienste die Daten gewonnen und analysiert wurden. Theoretisch kann die Analyse personenbezogener Daten auch deaktiviert werden, standardmäßig ist die Option bei der Anmeldung aber aktiv und die entsprechende Option zum deaktivieren ist sehr versteckt. Eine Möglichkeit der Sammlung personenbezogener Daten zu widersprechen gibt es außerdem gar nicht.
Obwohl es sich bei den 50 Millionen Euro um eine Rekordstrafe handelt ist Google noch relativ glimpflich ausgegangen, da auch eine Strafe von bis zu 3,7 Milliarden Euro möglich gewesen wäre.
Noyb beziehungsweise Max Schrems zeigen sich über das Urteil erfreut:
„Nach der Einführung der DSGVO haben wir feststellen müssen, dass große Konzerne wie Google die DSGVO einfach ,anders interpretieren‘ und ihre Produkte oft nur oberflächlich angepasst haben. Es ist wichtig, dass die Behörden klarstellen, dass das nicht reicht.“