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DNS-Block - Vodafone muss Kinox.to sperren (Einstweilige Verfügung)
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Urheberrecht

DNS-Block - Vodafone muss Kinox.to sperren (Einstweilige Verfügung)

von Robert Klatt •

Vodafone-Kunden können ihre Filmabende seit kurzem nicht mehr mit kinox.to füllen. Eine Entscheidung des Landgerichts München sorgte für die Sperrung.


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Obwohl im September des vergangenen Jahres einer der mutmaßlichen Betreiber des illegalen Streamingportals kinox.to bereits in Pristina festgenommen wurde, ist die Webseite immer noch online und wird mit Updates versorgt. Ein zweiter Verdächtiger befindet sich noch auf der Flucht vor den Behörden. Er betreibt das Portal vermutlich aus dem Untergrund weiter. Das mit großem Abstand größte Portal für illegale deutsche Streams von Filmen und Serien gilt als inoffizielle Nachfolger von kino.to, das im Jahr 2011 nach mehreren Hausdurchsuchungen und Festnahmen geschlossen wurde.

Da trotz der ersten Festnahme die Abschaltung von kinox.to nicht erfolgt ist, hat eines der betroffenen Studios nun rechtliche Schritte eingeleitet, um zumindest den Zugang zu dem Portal für einen Teil der Besucher zu erschweren. Constantin Film hat dazu vor dem Landgericht München am 1. Februar eine einstweilige Verfügung erwirkt, die Vodafone verpflichtet den Zugang zu kinox.to zu unterbinden. Kunden des Kabel-Providers können daher seit einigen Tagen nur noch über Umwege auf die Seite zugreifen. Die Sperre wurde am 9. Februar durch den Provider eingerichtet.

In einer Pressemitteilung äußerte sich Vodafone bereits. "Es geht um urheberrechtliche Ansprüche der Constantin Film, die durch Dritte verletzt worden sind." Da "es sich um ein noch laufendes Verfahren handelt" wollte das Unternehmen keine weiteren Details bekanntgeben.

Sperre leicht zu umgehen

Aus technischer Sicht ist die Sperre kaum ernst zu nehmen. Kunden die den Standard-DNS-Server von Vodafone verwenden bekommen beim Aufrufen von kinox.to eine Sperrseite angezeigt. Ihnen wird erklärt, dass "dieses Portal aufgrund eines urheberrechtlichen Anspruchs vorläufig nicht verfügbar sei." Die Umleitung wurde von Vodafone durch DNS-Hijacking realisiert. Bereits ein alternativer DNS-Server reicht daher aus, um die Sperre zu umgehen. Kunden könnten dafür beispielsweise den Google-DNS-Server einsetzen, der über die IPs 8.8.8.8 und 8.8.4.4 erreichbar ist. Ebenfalls möglich ist der Einsatz des freien DNS-Anbieters Quad9, dessen IP-Adresse 9.9.9.9 lautet.

Entscheidung durch Europäischen Gerichtshof

Die rechtliche Grundlage für die Sperrung wurde durch den Europäischen Gerichtshof im März 2014 geschaffen. Das Gericht entschied damals, dass Provider offensichtlich illegale Webseiten, die urheberrechtlich geschütztes Material wie Filme und Serien anbieten, sperren dürfen. Constantin Film hatte bereits in diesem Fall geklagt und damit für die Entscheidung des Gerichts gesorgt.

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