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Datenschutzverein Digitalcourage klagt aufgrund des Staatstrojaners
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Verfassungsbeschwerde wegen Überwachung

Datenschutzverein Digitalcourage klagt aufgrund des Staatstrojaners

von Robert Klatt •

Die Klage soll die Überwachung unschuldiger Bürger stoppen und die Sicherheitslage aufgrund nicht gemeldeter Sicherheitslücken wieder verbessern.


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Der Datenschutzverein Digitalcourage hat bereits vor etwa einem Jahr angekündigt eine Verfassungsbeschwerde gegen den Einsatz eines Staatstrojaners in Deutschland einzulegen. Gründungsvorstand padeluun erklärte damals, dass "Staatstrojaner eine Hintertür in jedem unserer Smartphones und Computer ist, die sperrangelweit offen steht". In der nun veröffentlichten Begründung heißt es, dass „Staatstrojaner ein maßloser Übergriff auf das Privatleben aller Menschen sind mit denen die Große Koalition den Weg in einen autoritären Überwachungsstaat ebnet“.

Klage gegen Quellen-TKÜ

Die Klage richtet sich konkret gegen die Quellen-Telekommunikationsüberwachung ("Quellen-TKÜ"), von der grundsätzlich jede Person die digital kommuniziert betroffen sein kann. Der Datenschutzverein hofft daher auf Unterstützung Dritter für ihre Klage vor dem Verfassungsgericht in Karlsruhe. Die Quellen-TKÜ umfasst laufende Kommunikation, die in Echtzeit abgehört wird und Online-Durchsuchungen. Die Bundespolizei darf laut dem Gesetzt „beim Verdacht auf besonders schwere Straftaten“ komplette Smartphones und Computer mit all ihren Dateien durchsuchen.

Aushebelung von Verschlüsselungen in WhatsApp und Co.

Seit dem Sommer 2017 darf auch die Polizei diese Technik aufgrund einer Gesetzesänderung einsetzen. Zuvor war die Maßnahme ausschließlich auf mögliche Terroristen beschränkt. Dank der Quellen-TKÜ ist es möglich auch verschlüsselte Nachrichten beispielsweise von Threema und WhatsApp mitzulesen, da der Trojaner diese im Klartext direkt auf dem Gerät des Verdächtigen auslesen kann. Dank der Quellen-TKÜ sollen Nachrichten, E-Mails und Telefonate also mitgelesen werden können bevor die Verschlüsselung während des Versands aktiv wird.

Sicherheitslücken für die Verbreitung notwendig

Problematisch ist neben den Eingriffen in die Privatsphäre der Personen auch, dass der Staatstrojaner nur genutzt werden kann, wenn dafür Sicherheitslücken in andere Software oder in Betriebssystem ausgenutzt werden können. Diese Sicherheitslücken können, wenn sie nicht behoben werden aber auch von kriminellen Hackern missbraucht werden. Um den Staatstrojaner einsetzen zu können ist es daher nötig, dass die Ermittlungsbehörden ihnen bekannte Sicherheitslücken nicht zur Behebung an den Hersteller der Software übermitteln. Somit sind indirekt auch Personen durch den Betrieb des Staatstrojaners gefährdet die nicht kriminell sind, da Sicherheitslücken langfristig nicht behoben werden.

Laut der Argumentation von Digitalcourage ist die sogenannte Online-Durchsuchung nur dann rechtlich zulässig, wenn eine konkrete Gefährdung von einer Person ausgeht, da durch sie ein zentrales Rechtsgut verletzt wird. Der großflächige Einsatz ignoriert dies jedoch. Auch die Tiefe der Durchsuchung soll laut verfassungsrechtlicher Vorgaben deutlich zu groß sein. Außerdem soll das Geheimhalten der Sicherheitslücken die Schutzpflicht des Staates gegenüber seinen Bürgern verletzten.

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