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Datenschutzaktivisten des CCC rechtswidrig durchsucht (Gerichtsurteil)
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Einschüchterungsversuch aufgrund von Tor-Server?

Datenschutzaktivisten des CCC rechtswidrig durchsucht (Gerichtsurteil)

von Robert Klatt •

Rund zwei Monate nach der illegalen Durchsuchung erhalten die Betroffenen ihre rechtswidrig beschlagnahmten Gegenstände wieder.


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Ende Juni 2018 kam es aufgrund eines Blogs, der zu gewalttätigen Protesten gegen den AfD-Bundesparteitags in Augsburg aufgerufen wurde, zu Hausdurchsuchungen bei den Zwiebelfreunden e.V. und dem Chaos Computer Club (CCC). Die Begründung der Durchsuchung hörte sich bereits damals "abenteuerlich" und kaum mit rechtstaatlichen Grundsätzen vereinbar an. Da auf dem fragwürdigen Blog eine E-Mail-Adresse des amerikanischen E-Mail-Provider RiseUp als Kontaktmöglichkeit hinterlegt war und die Datenschutzaktivisten Zwiebelfreunde e.V. für diesen E-Mail-Provider über ihre Bankverbindung Spenden sammelten, schlussfolgerten die Ermittlungsbehörden, dass sie auch an dem Blog beteiligt sein müssen.

Anschließend erfolgte die Hausdurchsuchung, bei der auch die persönlichen Wohnungen einiger Vereinsmitglieder durchsucht wurden. Wenig später wurde auch aufgrund ähnlicher dünner Gründe das linke Kulturzentrum "Langer August" in Dortmund durchsucht, das auch den lokalen CCC beheimatet.

Durchsuchungen rechtswidrig

Obwohl bereits kurz nach der Durchsuchung die Generalstaatsanwaltschaft München erklärte, dass außer dem Sammeln von Spenden kein weiterer Zusammenhang zwischen den Zwiebelfreunden e.V. und dem E-Mail-Provider sowie dem fraglichen Blog besteht wurden die beschlagnahmten Mobiltelefone, Computer, Datenträger, Mitgliederlisten und Spendenquittungen nicht an ihre eigentlichen Besitzer herausgegeben. Dies geschah erst nachdem circa zwei Monate später das Amtsgerichts München die Durchsuchungen für illegal erklärte. Der Beschluss erklärte, dass die "Maßnahmen nicht mehr als von der Strafprozessordnung gedeckt angesehen werden können". Die durchsuchten Personen müssen daher alle Gegenstände zurückerhalten, da es äußerst unwahrscheinlich ist Beweise zu finden, die eine Verbindung zu dem betroffenen Blog belegen können.

Inkompetenz oder Absicht der Polizei?

Das eigentliche Ziel des Vereins Zwiebelfreunde ist die Verbreitung des Anonymisierungssoftware Tor (The Onion Router). Der Verein betreibt ehrenamtlich daher Tor-Knoten. Es soll so " Technik und Wissen im Bereich Anonymität, Privatsphäre und Sicherheit im Internet" gefördert werden. Während der laufenden Durchsuchung in Augsburg wurden durch die Polizei weitere Räume eigenmächtig durchsucht, darunter auch das OpenLab und Räume des lokalen CCC. Der CCC schlussfolgert, dass die Durchsuchung entweder "hochgradige kriminalistische Inkompetenz oder bösen Willen bei den bayerischen Ermittlungsbehörden" zeigt.

Auch das Landgericht München I folgt dieser Annahme und schreibt daher in ihrem Beschluss, dass " keine Anhaltspunkte, dass die Betroffenen, deren Verein Zwiebelfreunde e.V. oder die Gruppierung “Riseup Networks” auch nur zum Umfeld der unbekannten Täter gehören" gefunden worden.

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