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Berechtigtes Interesse? WhatsApp teilt massenhaft Daten mit Facebook
bluebit

Datenschutzgrundverordnung

Berechtigtes Interesse? WhatsApp teilt massenhaft Daten mit Facebook

von Robert Klatt •

WhatsApp hat die Weitergabe von Daten europäischer Nutzer an Facebook offiziell gestartet. Datenschützer sehen darin einen Verstoß gegen die DSGVO.


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Facebook hat im Jahr 2016 angekündigt Daten zwischen WhatsApp und dem sozialen Netzwerk auszutauschen. In Deutschland sehen dies Datenschützer wie der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar kritisch. Auch Gerichte haben in mehreren Verfahren geurteilt, dass die Datenweitergabe nicht stattfinden darf. Der Konzern hat aus diesem Grund die Datenweitergabe bis heute für europäische Nutzer laut eigenen Aussagen ausgesetzt.

Facebook gab zuletzt an, dass die Datenweitergabe aufgrund der Plattform- und Nutzersicherheit erfolgt und nicht nur zur Reichweitenmessungen und der Optimierung der geschalteten Werbung. Ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Hamburg vom März 2018 untersagt dem Konzern jedoch weiterhin das massenhafte Nutzen von Daten der Tochterfirma WhatsApp.

Datenweitergabe in Übereinstimmung mit der Datenschutzgrundverordnung

Facebook bestätigte im März, dass die Datenweitergabe nur dann erfolgen wird, wenn es „in voller Übereinstimmung“ mit der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) möglich sei. Eine ungenaue Formulierung in der DSGVO wird nun von Facebook als Grund genannt, um mit dem Datenaustausch zu beginnen.

WhatsApp und Facebook berufen sich dabei aus das sogenannte „berechtigte Interesse“. Außerdem ist durch das Inkrafttreten der DSGVO am heutigen Freitag Irland für den Datenschutz der europäischen Facebook-Nutzer verantwortlich, da das Unternehmen dort ansässig ist. Caspar erklärte gegenüber Golem.de, dass er aufgrund der nun neu vergebenen Zuständigkeit die Urteile der deutschen Gerichte nicht mehr durchsetzen kann.

Informationen zur Datenweitergabe in der FAQ

Nutzer die sich über die Datenweitergabe informieren möchten finden die Informationen in der FAQ unter dem Punkt „So arbeiten wir mit Facebook zusammen“. Die neue Datenschutzrichtlinie geht auf die Datenweitergabe nicht ein. Zu den geteilten Daten gehört folgendes:

  • Telefonnummer die bei der Registrierung genutzt wurde
  • Geräteinformationen wie zum Beispiel Gerätekennung, Betriebssystem, Mobilfunknummer
  • Nutzungsinformationen

Zu den Nutzungsinformationen gehört beispielsweise wann das Konto registriert wurde, wann WhatsApp zuletzt genutzt wurde und in welcher Art und Häufigkeit die App und einzelne Funktionen genutzt werden. Aufgrund der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung können weder Facebook noch WhatsApp Nachrichten lesen, wann und mit wem ein Nutzer chattet ist jedoch bekannt.

Laut der FAQ erfolgt die Datenweitergabe nicht nur an Facebook, sondern auch an „vertrauenswürdige Drittanbietern.“

Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung?

Die nun gestartete Weitergabe der Daten sehen Datenschutzbeauftragte wie Peter Fürsicht von max2 -consulting kritisch.

„Das Problem bei WhatsApp ist die Weitergabe von personenbezogenen Daten, denn bei der Weitergabe von personenbezogenen Daten – also zum Beispiel Kundendaten – ohne Rechtsgrundlage oder Einwilligung handelt es sich um einen Datenschutzverstoß!

Bei WhatsApp „passiert“ diese Weitergabe von personenbezogenen Daten bereits wenn man Whatsapp auf dem Smartphone des gewerbetreibenden oder Angestellten installiert, denn die App des US-Internet-Konzerns Facebook nutzt die Kontaktdaten, um diese mit den eigenen Servern abzugleichen! Da sämtliche Kontakte geprüft werden, landen auch Daten von Personen bei der Facebook-Tochterfirma, die dieser Übermittlung niemals zugestimmt haben!“

Auch Caspar sieht einen eindeutigen Verstoß gegen die DSGVO in der nun gestarteten Datenweitergabe. Außerdem muss laut ihm geprüft werden, ob Facebook das Kopplungsverbot der EU-Verordnung einhält. Casper argumentierte außerdem damit, dass das „berechtigte Interesse“ des Konzerns nicht die Interessen der betroffenen Nutzer überwiegt.

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