von Robert Klatt •
In den kürzlich angepassten App-Store-Regeln hat Apple das Mining von Krypto-Währungen auf sämtlichen iOS-Geräten ausdrücklich untersagt.
"Apps, inklusive Anzeigen von Drittanbietern, die in diesen angezeigt werden, dürfen keine Hintergrundprozesse ausführen, die nicht direkt mit diesen in Verbindung stehen – dazu gehört das Mining von Krypto-Währungen."
Außerdem wurde die Nutzung von Apps als Wallet für Bitcoin, Ethereum und Co. ebenfalls eingeschränkt. Wallets dürfen nun nur noch in Apps beinhaltet sein, deren Entwickler "Teil einer Organisation" sind. Einzelpersonen müssen die Funktion aus ihren Apps also entfernen. Apple erlaubt Mining per iOS-App nur noch in Fällen, wenn der Mining-Prozess an sich nicht direkt auf dem Gerät läuft, sondern über einen Cloud-Service abgewickelt wird.
Die neuen App-Store-Regeln gelten neben iOS ebenfalls für watchOS, tvOS und macOS. Dies bedeutet, dass auch Mac-Apps die über den offiziellen Apple-Store verkauft werden keine Mining-Komponenten mehr beinhalten dürfen. Apple hat kürzlich einen öffentlichen Streit mit einem Softwarehersteller ausgetragen, der anstatt einer direkten Bezahlung ein Mining-Modul in eine Kalender-App integriert hat. Durch einen Fehler in der Integration lief das Mining der Kalender-App auch, wenn der Nutzer dem nicht zugestimmt hat. Bei einigen Nutzern kam es dadurch zu dauerhaft ausgebremster Macs.
Weniger kritisch sieht Apple hingegen Coin Offerings (ICOs), die vermehrt eingesetzt werden um neue Geschäftsideen zu finanzieren. Facebook hat bereits vor einigen Wochen Werbung für den Verkauf neuer Krypto-Währungen komplett untersagt. Apple erlaubt Appe die ICOS ermöglichen und Werbung dafür weiterhin. Der Konzern hat jedoch strenge Regeln geschaffen, die Betrug erschweren sollen. Neben der Einhaltung der jeweiligen Börsenregelungen müssen Firmen die bei Apple für ihre ICOs werben als "etablierte Banken, Aktienunternehmen oder Händler von Futures" zugelassen sein oder eine andere Form von Finanzinstitut sein. Außerdem erlaubt Apple auch weiterhin den Handel von Futures auf Krypto-Währungen und deren "aktienähnlicher Handel" über ihre Plattform.
Krypto-Währungs-Apps sind außerdem in der Währung eingeschränkt und dürfen nicht zum Download anderer Apps auffordern oder Social-Media-Beiträge abgeben. Auch der direkte Handel mit Kryptowährungen ist erlaubt, allerdings nur dann, wenn die App daf+r direkt von einem Handelsplatz zur Verfügung gestellt wird.