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5G Mobilfunk: Eilanträge abgelehnt – Frequenzauktion kann starten
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Vorgaben der Bundesnetzagentur rechtlich in Ordnung

5G Mobilfunk: Eilanträge abgelehnt – Frequenzauktion kann starten

von Robert Klatt •

Da alle Eilanträge abgelehnt wurden, kann die Aktion wie geplant am 19. März 2019 starten.


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Das Verwaltungsgericht Köln hat soeben entschieden, dass die Eilanträge der drei Mobilfunknetzbetreiber Deutsche Telekom, Telefónica und Vodafone sowie des Unternehmens Mobilcom/Debitel/Freenet gegen die Vergaberegeln der Bundesnetzagentur für die anstehende 5G-Frequenzauktion abgelehnt werden. Laut der Pressemitteilung des Gerichts gibt es daher keinen Grund den bald anstehenden Termin der Auktion zu verschieben, was die Unternehmen durch ihre Eilanträge eigentlich erreichen wollten.

Die von allen Unternehmen kritisierten Versorgungsauflagen der Bundesnetzagentur, die als größter Kritikpunkt bei den Vergaberegeln gelten, sind laut dem Verwaltungsgericht Köln gerichtlich nur eingeschränkt prüfbar und liegen in dem Rahmen, den die Bundesnetzagentur als Regulierungsbehörde ausschöpfen darf. Es gibt daher laut dem Gericht in diesem Punkt keine rechtliche Handhabe, um eine Änderung seitens der Bundesnetzagentur zu erzwingen.

98 Prozent Flächenversorgung

Die Versorgungsauflagen sehen vor, dass die etablierten Netzbetreiber Deutsche Telekom, Telefónica und Vodafone bis 2022 mindestens 98 Prozent aller Haushalte mit 5G-Mobilfunk versorgen müssen. Außerdem die Versorgung aller Bundesautobahnen, aller zentralen Bundesstraßen sowie der wichtigsten Bahnverbindungen mit 5G ebenfalls verpflichtend. Neben der großen Fläche kritisieren die Unternehmen vor allem, dass die bei der Auktion vergebene Frequenzen technisch gar nicht ausreichen würden, um die hohen Anforderungen der Bundesnetzagentur zu erfüllen. Aus diesem Grund sind die Unternehmen gezwungen LTE-Frequenzen, die bereits vergeben wurden, für das neue 5G-Netz zu verwenden. Die Vorgaben für United Internet (1&1 Drillisch), das als Neueinsteiger ebenfalls an der Auktion teilnehmen wird, sind hingegen wesentlich lockerer.

Nationales Roaming

Als zweiter großer Kritikpunkt gilt das sogenannte "nationale Roaming", bei dem aktuell noch große rechtliche Unsicherheiten herrschen. Bisher ist lediglich sicher, dass Unternehmen gezwungen sind mit Konkurrenten über die Mitbenutzung ihrer Frequenzen zu verhandeln und ihre Infrastruktur zu teilen. Die Regierung möchte so gegen Funklöcher vorgehen und die Abdeckung verbessern, die Unternehmen hingegen kritisieren, dass sie hohe Investitionen in den Netzausbau tätigen müssen, die dann von anderen Unternehmen mitgenutzt werden können.

Mobilcom-Debitel/Freenet will Übertragungskapazitäten

Auch der Eilantrag von Mobilcom-Debitel/Freenet, der erst vor einer Woche eingereicht wurde, wurde bereits abgelehnt. Das Unternehmen will zwar nicht an der Frequenzauktion teilnehmen und somit auch kein eigenes 5G-Mobilfunknetz aufbauen, es forderte aber, dass die Netzbetreiber eine Diensteanbieterverpflichtung seitens der Bundesnetzagentur auferlegt bekommen, die sie dazu verpflichtet auch Drittunternehmen verpflichtend ihr Netz mitnutzen zu lassen.

Durch die Ablehnung aller offenen Eilanträge kann die Auktion wie geplant am 19. März 2019 stattfinden.

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