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Xiaomi verliert Markenrechtsstreit gegen Apple
bluebit

Gericht der Europäischen Union weist Klage ab

Xiaomi verliert Markenrechtsstreit gegen Apple

von Robert Klatt •

Das Gericht der Europäischen Union weist die Klage von Xiaomi gegen Apple ab. Die Verwechselungsgefahr zwischen dem iPad und Mi Pad ist zu groß.


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Die Entscheidung des europäischen Patentamts im Verfahren zwischen Xiaomi und Apple wurde vom Gericht der Europäischen Union bestätigt. Xiaomi das als Verlierer aus dem Streit herausgeht, kann allerdings noch Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen. Das Gericht sieht somit wie das Patentamt die Verwechselungsgefahr zwischen den Marken iPad und Mi Pad als zu groß an.

Die Nachrichtenagentur Reuters berichtet, dass der chinesische Elektronikkonzern Xiaomi in Europa den Markennamen Mi Pad für ihr Tablet nicht registrieren darf, da sie laut der Meinung des Gerichts der bereits angemeldeten Marke iPad von Apple zu ähnlich ist.

Das Gericht argumentierte, dass die Eintragung der Marke aus diesen Grund nicht im öffentlichen Interesse sei. Das Gericht ist der Meinung, dass die große Ähnlichkeit der Markennamen zu Verwechselungen führen kann und Verbraucher in die Irre führe.

Außerdem sind die Markenzeichen zu ähnlich. In dem Urteil schreibt das Gericht, die Markenzeichen „weisen hinsichtlich des Schriftbilds einen hohen Grad an Ähnlichkeit auf. IPAD ist nämlich vollständig in MI PAD enthalten, die Zeichen haben die Buchstabenfolge ‚ipad‘ gemein und sie unterscheiden sich lediglich durch den zusätzlichen Buchstaben ‚m‘ am Anfang von MI PAD. In klanglicher Hinsicht weisen die Zeichen für das englischsprachige Publikum einen mittleren und für das nicht englischsprachige Publikum einen hohen Grad an Ähnlichkeit auf.“

Das Gericht geht damit mit einer Entscheidung die das Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) bereits zu einem früheren Zeitpunkt getroffen hat konform. Xiaomi versucht bereits seit 2014 die Marke Mi Pad in der Europäischen Union zu registrieren. 2016 hat die EUIPO einem Widerspruch von Apple stattgegeben und damit festgestellt, dass die „Zeichen einen erheblichen Grad an Ähnlichkeit aufwiesen“. Das Patentamt erklärte, dass die Marke nicht geschützt werden kann, weil die Verwechselungsfahr zum iPads zu groß ist.

Xiaomi das sich nicht geschlagen geben wollten, klagte daraufhin vor dem Gericht der Europäischen Union, dass die Klage nun final abwies. Xiaomi bleiben jetzt noch zwei Monate Zeit Rechtsmittel gegen die Entscheidung einzulegen, bevor das Urteil rechtskräftig wird.

Xiaomi die vor allen für günstige und qualitativ hochwertige Smartphones bekannt ist, versucht in den letzten Monaten verstärkt auf den europäischen Markt vorzudrängen, nachdem sie in ihrer Heimat China bereits große Marktanteile gewinnen konnten. Der Vertrieb in Spanien startete bereits im November 2017. In Deutschland sind Teile der Produktpalette inzwischen ebenfalls bei Amazon und im stationären Handel bei Conrad erhältlich. Laut einem Bericht von MacRumers expandiert das Unternehmen außerdem aktuell in Indonesien, Vietnam, Russland, den Vereinigten Arabischen Emiraten und der Ukraine. Xiaomi hat nach Expertenschätzungen für diese Strategie inzwischen eine Milliarde Dollar investiert.

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