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Verbraucherzentrale vs. Vodafone – Wird der GigaPass verboten?
bluebit

Verstoß gegen die Netzneutralität

Verbraucherzentrale vs. Vodafone – Wird der GigaPass verboten?

von Robert Klatt •

Der Vodafone GigaPass soll gegen die Netzneutralität verstoßen, da bestimmte Anbieter bevorzugt werden. Die Verbraucherzentrale will ihn deshalb verbieten lassen.


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Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ist der Meinung, dass der von Vodafone angebotene GigaPass ein Zero-Rating-Angebot ist und damit gegen die Netzneutralität verstößt. Sie fordert deshalb in einer Beschwerde die bei der Bundesnetzagentur eingereicht wurde, dass die Regulierungsbehörde den Tarifzusatz verbieten soll.

Der Vodafone GigaPass ist vergleichbar mit der Telekom StreamOn Option. Der Verband stuft beide Optionen als Zero-Rating-Angebot ein. Im vergangenen Jahr wurde bereits durch die Bundesnetzagentur das Angebot der Deutschen Telekom unter die Lupe genommen. Dabei wurden Verstöße gegen die Regeln des EU-Roaming und der Netzneutralität festgestellt.

Mobilfunkanbieter legen bei Zero-Rating-Angeboten bestimmte Dienste fest, deren Datenverbrauch nicht vom Volumen der Nutzer abgezogen wird. Es sind also beispielsweise nicht alle Videostreams ausgenommen, sondern nur bestimmte Dienste die dafür spezielle Abmachungen mit den Netzbetreibern eingehen müssen.

 Die Verbraucherzentrale hat sich dazu in einer Pressemitteilung geäußert: „Dass Vodafone nun mit einem ähnlichen Angebot nachzieht, bringt aus Sicht des vzbv für Verbraucherinnen und Verbraucher langfristig vor allem Nachteile. Denn Unternehmen, die am GigaPass teilnehmen wollen, müssen rechtliche und technische Vorgaben der Vodafone GmbH akzeptieren. Dies benachteilige vor allem kleine Unternehmen sowie nicht-kommerzielle Initiativen und behindere technische Innovationen. Für Verbraucher auf der anderen Seite sei das Angebot sehr intransparent gestaltet und beinhalte einige Tücken.“

Große Anbieter sollen laut den Verbraucherschützern damit wesentlich Vorteile gegenüber kleinen Diensten erhalten, da diese Anbieter die Anforderungen von Vodafone nicht erfüllen können und daher nicht am GigaPass teilnehmen dürfen. Außerdem wurde bemängelt, dass die Unterteilung de GigaPass in die Bereiche Chat, Social, Music und Video die Verbraucher in ihrer Wahlfreiheit und dem Recht beliebige Dienste zu nutzen einschränkt. Die Verbraucherzentrale schrieb zu diesem Punkt in ihrer Stellungnahme an die Bundesnetzagentur, dass es für Verbraucher nicht erkennbar sei, „wie sie sich voneinander abgrenzen oder welche Dienste oder Nutzungsarten der jeweiligen Dienste in welche Kategorie fallen.“ Bei der Nutzung von WhatsApp ist beispielsweise die Sprachtelefonie nicht enthalten, Sprachnachrichten werden aber nicht vom Volumen abgezogen.

Die Beschwerde der Verbraucherschützer wird bereits durch die Bundesnetzagentur geprüft. Ob das Ergebnis wie beim StreamOn Angebot der Deutschen Telekom ausfällt ist noch offen. Im Oktober 2017 erlaubte die Behörde der Telekom weiterhin die StreamOn Option anzubieten, wenn bestimmte Auflagen erfüllt werden. Dazu gehört unteranderem die Gleichbehandlung von Audio- und Videodiensten und die Aufnahme von StreamOn in die Roaming Option. Verbrauchtes Datenvolumen darf also auch im EU-Ausland nicht abgerechnet werden. Die Telekom hat noch bis Ende März Zeit die Forderungen der Regulierungsbehörde umzusetzen.

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