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US-Mobilfunkanbieter verkaufen Standortdaten ihrer Kunden
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Smartphone als Datenschutzproblem

US-Mobilfunkanbieter verkaufen Standortdaten ihrer Kunden

von Robert Klatt •

Die Weitergabe der Daten erfolgt, obwohl dies gegen die Auflagen der Regulierungsbehörde und gegen die eigenen AGB verstößt, solange dafür bezahlt wird.


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Laut einem Bericht des Magazins Motherboard mit dem Titel " I Gave a Bounty Hunter $300. Then He Located Our Phone" (Ich habe einem Kopfgeldjäger 300 Dollar gegeben und dann lokalisierte er unser Smartphone) verkaufen die Mobilfunkanbieter T-Mobile USA, AT&T und Sprint weiterhin Standortdaten ihrer Nutzer. Erhalten haben sollen die Daten ausschließlich Kunden, die die Daten eigentlich gar nicht erhalten haben dürften darunter zum Beispiel Kopfgeldjäger. Dies Geschäft soll teilweise über Zwischenhändler erfolgt seien, da der Verkauf der Standortdaten eigentlich die Richtlinien der Mobilfunkunternehmen verletzt.

In den USA versuchen Kopfgeldjäger vor allen Personen festzunehmen, die gegen ihre Kautionsauflagen verstoßen haben. Anhand der Standortdaten die die Mobilfunkunternehmen verkaufen sollen diese die gesuchten Personen nahezu in Echtzeit lokalisieren können. Die Informationen stammen von einer Quelle aus dem Kautionsgeschäft, die gegenüber Motherboard erklärt hat, dass "Daten an die falschen Leute weiterverkauft werden würden".

Nutzung eigentlich durch Banken und Abschleppdienste

Normalerweise dürfen Mobilfunkunternehmen in den USA die Standortdaten ihrer Nutzer weitergeben, allerdings nur in einem deutlich kleineren Umfang. Banken können die Daten beispielsweise verwenden, um die Smartphones ihrer Kunden zu lokalisieren, falls diese eine ungewöhnlich große Bezahlung per Kreditkarte an einem Standort tätigen ab dem sie sich normalerweise nicht aufhalten. Es soll so verifiziert werden, ob der Bankkunde sich tatsächlich dort aufhält oder ob die Kreditkarte durch eine andere Person genutzt wird. Außerdem dürfen auch Abschleppdienste Kunden über die Standortdaten der Mobilfunkunternehmen orten, um ihre liegengebliebenen Autos zu lokalisieren.

Geschäftsbedingungen untersagen Zusammenarbeit mit Kopfgeldjägern

Die Datenweitergabe darf laut Vorgaben des Branchenverbands CTIA nur bei Zustimmung der Nutzer erfolgen. Die Quellen von Motherboard haben erklärt, dass die Daten auch in anderen Fällen weitergegeben werden, solange der Empfänger dafür bezahlt. Alle Unternehmen auf Nachfrage von Motherboard erklärt, dass keine Standortdaten an Dritte weitergegeben werden, die darüber nicht verfügen dürfen. Das dies jedoch nicht der Realität entspricht zeigt ein Versuch des Magazins, bei dem die Standortdaten einer Telefonnummer über fünf Zwischenstationen, darunter auch der fraglich Kopfgeldjäger der die Daten nicht erhalten dürfte, bei den Redakteuren gelandet ist.

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