von Robert Klatt •
Der Verfassungsschutz fordert aufgrund der Verschlüsselung eine Möglichkeit Verdächtige per Trojaner zu überwachen.
Telefongespräche die über das kommende 5G-Mobilfunknetz geführt werden, sollten aufgrund der permanent aktiven Ende-zu-Ende-Verschlüsselung abhörsicher seien. Dies stellt Ermittlungsbehörden vor dieselben Probleme, die aktuell bereits bei Ende-zu-Ende verschlüsselten Messenger bestehen. Torsten Voß, Chef des hamburgischen Verfassungsschutzes sieht den neuen Mobilfunkstandard daher kritisch, da die Verschlüsselungsmöglichkeiten laut ihm auch "von Extremisten und Terroristen für ihre Kommunikation ausgenutzt werden könnten".
Voß befürwortet laut seiner offiziellen Meinung zwar den dadurch verbesserten Datenschutz, bemerkt jedoch, dass "5G für Sicherheitsbehörden, die für den Schutz der Menschen in unserem Land verantwortlich sind, ein enormes Problem darstellen wird". Während des von Voß geleiteten Arbeitskreis 4 Innenministerkonferenz, der sich mit dem Verfassungsschutz befasst, stellt die "Einführung von 5G eine riesige Herausforderung für die Sicherheitsbehörden dar".
Er fordert daher eine "technische Zugriffsmöglichkeit" für Sicherheitsbehörden, über die sie bei "begründeten Anlässen wie zum Beispiel Terrorverdacht" Telefongespräche abhören könnten. Dies soll laut ihm unter Zustimmung der G10-Kommission möglich seien. Problematisch darin ist neben der gesetzlichen Situation auch die erforderliche Zusammenarbeit mit den Herstellern der 5G-Netztechnologie, die entsprechende Hintertüren in ihre Geräte implementieren müssten.
Torsten Voß:
"Ich befürchte, dass starke kommerzielle und wirtschaftliche Interessen einer solchen technischen Lösung entgegenstehen."
Um dennoch für die Sicherheit sorgen zu können ist laut Voß die Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) von entscheidender Bedeutung, da ohne sie "mit 5G keine Möglichkeit besteht, die Kommunikation von Extremisten und Terrorverdächtigen zu überwachen". Die Quellen-TKÜ sieht die Installation von Überwachungssoftware direkt auf den Geräten der Verdächtigen vor, die deren Kommunikation dann abhören kann, bevor die Verschlüsselung bei der Übertragung über das Mobilfunknetz aktiv wird.
In Bayern steht diese Möglichkeit dem Verfassungsschutz bereits offen, die durch das umstrittene Polizeigesetz eingeräumt wurde. Da derzeit noch mehrere Verfassungsbeschwerden offen stehen ist jedoch fraglich, ob diese Möglichkeit dauerhaft bestehen bleibt. Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen die ebenfalls Staatstrojaner einsetzen, sehen sich ebenfalls starken Protesten entgegengesetzt.