Warning: Use of undefined constant USING_SEPARATE_MOBILE_VERSION - assumed 'USING_SEPARATE_MOBILE_VERSION' (this will throw an Error in a future version of PHP) in /www/htdocs/w013a356/bluebit.de/mods/core/classes/Main.class.php on line 9

Deprecated: The each() function is deprecated. This message will be suppressed on further calls in /www/htdocs/w013a356/bluebit.de/mods/article/classes/InfoboxContainer.class.php on line 45
Überwachung: Internetprovider wegen Vorratsdatenspeicherung angezeigt
bluebit

Deutschland

Überwachung: Internetprovider wegen Vorratsdatenspeicherung angezeigt

von Robert Klatt •

Unternehmen speichern bis zu sechs Monate Nutzerdaten, die eigentlich nach wenigen Tagen gelöscht werden müssten.


0 Kommentare

Deutsche Mobilfunk-, Festnetz- und Internetprovider sind nach derzeitiger gesetzlicher Lage dazu verpflichtet nicht abrechnungsrelevante Daten wie zum Beispiel IP-Adressen, Verbindungsdaten und Standortdaten nach spätestens sieben Tagen zu löschen. Ausgenommen davon sind lediglich Daten die aufgrund staatlicher Auflagen länger gespeichert werden müssen. Die Regelung dazu wurde bereits 2012 im Kooperation zwischen der Bundesnetzagentur (BNetzA), der Bundesdatenschutzbehörde (BdDI) und der Wirtschaft erarbeitet. Trotzdem hat eine Erhebung der Bundesnetzagentur nun ergeben, dass eine Reihe von Unternehmen eine "freiwillige Vorratsdatenspeicherung" tätigen.

Speicherung bis zu sechs Monate

Aufgrund einer Reihe von Verfassungsbeschwerden die aufgrund von staatlichen Auflagen zur Überwachung von Nutzerspuren eingereicht wurden, hat die Bundesnetzagentur die Vorratsdatenspeicherung bei verschiedenen Unternehmen untersucht. Dabei wurde festgestellt, dass einige Internetprovider IP-Adressen bis zu drei Monate lang speichern. Außerdem haben einige Mobilfunkbetreiber die eindeutige Kennung von Smartphones (IMEI) sowie die genutzten Funkzellen und damit auch die Standortdaten ihrer Kunden bis zu vier Monate lang gespeichert. Eingereicht wurde eine Klage unteranderem vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, der auch Mittwoch die Ergebnisse der Erhebung veröffentlicht hat.

Im extremsten Fall wurden Daten von Anrufen wie die Rufnummer, das Datum und die Uhrzeit sowie die Kennung zur Identifizierung von Kunden (IMSI) sogar für sechs Monate gespeichert. Dies ist problematisch, da Unternehmen nicht damit argumentieren können, dass diese Daten tatsächlich solange für den einzig legitimen Zweck nämlich die Abrechnung von Verbindungsentgelten benötigt werden. Bei IP-Adressen ist insbesondere bei Flatrate-Anschlüssen eine noch wesentlich kürzere Speicherung erlaubt, da hier zur Abrechnung keine Daten benötigt werden und deshalb IP-Adressen nur kurzfristig für die Erkennung von technischen Störungen gespeichert werden dürfen.

Funkzellenanfrage auch für unschuldige gefährlich

Uli Breuer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung erklärte, dass nicht nur Kriminelle, sondern auch unbescholtene Bürger die zum Beispiel an einer Demonstration teilnehmen durch die gespeicherten Daten in Gefahr gebracht werden können.

"Dass Mobilfunkanbieter bei jeder Verbindung den Aufenthaltsort festhalten, ermöglicht Behörden massenhafte Funkzellenabfragen und kann Unschuldige in Verdacht bringen".

Auch im Falle der deutlich zu lang gespeicherten IP-Adressen sieht Uli Breuer ein Problem.

"Verbraucher tausendfach wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen im Internet abzukassieren, die sie oft nicht begangen haben".

Insgesamt sieht Breuer in der freiwilligen Vorratsdatenspeicherung selbst unter Berücksichtigung des " "industriefreundlichen Leitfadens der Bundesnetzagentur" ein Verhalten das "klar illegal und ordnungswidrig ist".  Aus diesem Grund hat Breuer, der der Piratenpartei angehört, eine Anzeige bei der Bundesnetzagentur eingereicht, die bei Erfolg eine hohe Geldstrafe für die Unternehmen bedeuten könnte.

0 Kommentare

Kommentar verfassen