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Politiker von CDU und SPD fordern nationales Roaming für das 5G-Netz
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Mobilfunk in Deutschland lückenhaft

Politiker von CDU und SPD fordern nationales Roaming für das 5G-Netz

von Robert Klatt •

Das nationale Roaming soll Mobilfunkunternehmen zur Zusammenarbeit zwingen, um so Funklöcher in ländlichen Regionen zu vermeiden.


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Politiker der CDU/CSU sowie der SPD möchte ein Gesetz auf den Weg bringen, dass Mobilfunkanbieter in schlecht ausgebauten Regionen dazu zwingen soll auch der Konkurrenz Zugriff auf das geplante 5G-Mobilfunknetz zu geben. In Zukunft sollen so Funklöcher vermieden werden, da sich allein durch die freiwillige Kooperation der Unternehmen untereinander nicht stopfen lassen.

Derzeit sieht das Telekommunikationsgesetzes (TGK) Roaming nur im Ausland vor. Die geplante Regelung ließe sich daher nur umsetzen, wenn das TGK entsprechend geändert würde. Um ihrer Forderung Nachdruck zu verleihen haben die Politiker einen Brief an Andreas Scheuer (CSU) verschickt, die als Verkehrsminister auch für die digitale Infrastruktur des Landes verantwortlich ist, sowie den Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU), den Finanzminister Olaf Scholz (SPD) sowie den Kanzleramtschef Helge Braun (CDU).

Vergaberegelung wird nächste Woche entschieden

Der politische Beitrat der Bundesnetzagentur (BNetzA) entscheidet in der kommenden Woche über die Vergaberegeln der 5G-Frequenzen an die Mobilfunkunternehmen. Derzeit wird noch stark kritisiert, dass die Regeln wohl nicht für einen ausreichenden Ausbau in ländlichen Regionen führen wird. Besonders in Regionen in denen nur ein Unternehmen das 5G-Netz ausbaut, wird es nach derzeitigem Stand für Kunden anderer Unternehmen zu mangelhafter oder gar keiner 5G-Abdeckung kommen.

Das nationale verpflichtende Roaming soll dieses Problem vermeiden. Die Politiker verlangen aus diesem Grund, dass die Kompetenzen der BNetzA deutlich ausgebaut werden.

„In den Ausnahmefällen, wo keine freiwilligen Kooperationen zu erwarten sind, muss die Behörde die Möglichkeit haben, verpflichtend ein lokales Roaming anordnen zu können, um für alle Kunden lückenhaft bzw. gar nicht versorgte Gebiete im Rahmen der auferlegten Versorgungsauflagen zu verhindern.“

Kurz gesagt sieht der Vorschlag vor, dass Kunden die einen 5G-Tarif bei Anbieter A haben kostenfrei das Netz von Anbieter B nutzen dürfen, wenn sie sich innerhalb von Deutschland in einem Gebiet aufhalten, das von Anbieter A noch nicht ausgebaut wurde.

Strafen für Mobilfunkunternehmen

Aktuell sehen die Vergaberegeln für das 5G-Netz ein Verhandlungsgebot vor, das Unternehmen dazu bringen soll über Kooperationen und nationales Roaming zu sprechen. Sollte sich ein Unternehmen diesen Verhandlungen entziehen gibt es bisher keine Möglichkeit dagegen vorzugehen. Die geplante Gesetzesänderung soll einen Bußgeldkatalog schaffen mit dem die Regulierungsbehörde Unternehmen praktisch dazu zwingen kann mit ihrer Konkurrenz zusammenzuarbeiten. Die Höhe soll sich am Umsatz der Unternehmen orientieren.

Da aktuell bereits eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes in anderen Punkten in Arbeit ist, könnten auch die neuen Regelungen zum nationalen Roaming bei entsprechender Mehrheit schnell Gesetz werden. Möglicherweise werden diese bereits bei der Bundesratssitzung im kommenden März verabschiedet. Die Versteigerung der 5G-Lizenzen erfolgt ebenfalls im Frühling 2019.

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