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Hamburg: Projekt bietet Online-Gerichtsverfahren für Zivilprozesse
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Digitalisierung seit 2000 geplant

Hamburg: Projekt bietet Online-Gerichtsverfahren für Zivilprozesse

von Robert Klatt •

Zivilprozesse mit bis zu 1000 Euro Streitwert sollen so schneller zu einem Urteil kommen. Es ist jedoch noch eine Änderung der Zivilprozessordnung nötig.


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Gerichte sind in Deutschland seit Jahren überlastet. Besonders kleinere Verfahren haben oft jahrelange Wartezeiten, bevor es zu Verhandlungen kommt und verstopfen so die Gerichte. Als Teil der fortschreitenden Digitalisierung soll es nun in Hamburg ein Pilotprojekt geben, in dem erstmals in Deutschland kleinere Zivilverfahren teilweise online bearbeitet werden können. Justizsenator Till Steffen (Grüne) möchte so für eine Entlastung der Gerichte sorgen, wie er gegenüber dem Hamburger Abendblatt erklärte.

Initiative verlangt Online-Schnellverfahren

Während der Justizministerkonferenz der Länder hat der Vertreter der Hansestadt daher eine Initiative eingebracht, die ein Online-Schnellverfahren ermöglicht.

"Im Rahmen eines Pilotprojekts soll es möglich sein, dass ein Bürger über eine Eingabemaske seine Klage in einem vereinfachten Zivilverfahren online einbringt"

Die Online-Gerichtsverfahren sollen anfangs ausschließlich auf zivile Verfahren mit einem maximalen Streitwert von 1.000 genutzt werden können.

Die Einreichung und die anfängliche Bearbeitung der Klage erfolgt dabei komplett online, anschließend soll es mit einer deutlich verkürzten Wartezeit zu einem Verhandlungstermin kommen, bei dem die Entscheidung durch einen Richter getroffen wird. Steffen weist daraufhin, dass es diese Form der Klage bei noch keinem deutschen Gericht gibt. Bis zur Umsetzung der Initiative wird es wahrscheinlich jedoch noch lange dauern, da dafür eine Änderung der Zivilprozessordnung notwendig ist. Diese Änderung benötigt jedoch eine Entscheidung des Bundestags.

Pläne seit dem Jahr 2000

Erste Pläne für Online-Gerichtsverfahren gab es in Deutschland bereits im Jahr 2000. Die damalige Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin kündigt während des 9. Deutschen EDV-Gerichtstags in Saarbrücken an, dass diese „so bald wie möglich kommen“. Vor fast 20 Jahren gab es innerhalb der Justizbehörden kaum Vernetzung und nur jeder dritte Arbeitsplatz verfügte über einen Computer. 2006 sprach man bereits davon, dass Online-Gerichtsverfahren „in Sicht“ sind, wie Maximilian Herberger, Saarbrücker Jura-Professor und Vorsitzende des Vereins Deutscher EDV-Gerichtstag damals erklärte.

Da sich bis 2013 trotz der zahlreichen Ankündigungen noch keine weitere Entwicklung gab, mahnte die Opposition die kaum vorankommende E-Justiz-Initiative an. Diese wurde kurz durch den Bundesrat verabschiedet. Online-Gerichtsverfahren waren jedoch auch mit der E-Justiz-Initiative noch nicht vorgesehen, sondern lediglich der Schriftverkehr wurde auf Basis von De-Mail elektronisch umgestellt. E-Akten werden seit 2018 in Straf- und Zivilprozessen genutzt.

Das ebenfalls 2018 eingeführte elektronische Anwaltspostfach wurde aufgrund anhaltender technischer Probleme jedoch schnell wiedereingestellt. Besonders die eklatanten Sicherheitsmängel sorgten dafür, dass es in der Praxis kaum zu benutzen war, bevor es dann vollständig offline gesetzt wurde.

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