Warning: Use of undefined constant USING_SEPARATE_MOBILE_VERSION - assumed 'USING_SEPARATE_MOBILE_VERSION' (this will throw an Error in a future version of PHP) in /www/htdocs/w013a356/bluebit.de/mods/core/classes/Main.class.php on line 9

Deprecated: The each() function is deprecated. This message will be suppressed on further calls in /www/htdocs/w013a356/bluebit.de/mods/article/classes/InfoboxContainer.class.php on line 45
Grüne wollen mit Klage Details zum Staatstrojaner offenlegen
bluebit

Überwachung

Grüne wollen mit Klage Details zum Staatstrojaner offenlegen

von Robert Klatt •

Auf eine kleine Anfrage im Parlament rund um den Staatstrojaner haben die Grünen keine Antworten erhalten. Eine Klage soll nun Licht ins Dunkel bringen.


0 Kommentare

Der Konflikt der Grünen und der Bundesregierung rund um den Staatstrojaner scheint sich zuzuspitzen. Obwohl die Partei bereits eine kleine Anfrage im Bundestag gestellt hat, wurden ihr keine Details zum Staatstrojaner mitgeteilt. Laut dem zuständigen Bundesinnenministerium können Details nicht veröffentlicht werden, da ansonsten „staatsschutzwürdige Geheimhaltungsinteressen“ verletzt werden müssten. Um nun doch an die gewünschten Informationen zu gelangen hat die Partei mit einer Klage gedroht.

Die Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion bezog sich auf den derzeitigen Entwicklungsstand des Staatstrojaners. Außerdem wurde angefragt ob auch externe Dienstleister an der Entwicklung beteiligt sind. Die Partei erkundigte sich des Weiteren bei der Bundesregierung noch nach der entsprechenden Rechtsgrundlage, die den Einsatz des Trojaners erlauben soll und nach den Sicherheitslücken die genutzt werden sollen, um den fertigen Trojaner auf die Computer von verdächtigen Personen zu installieren.

Bundesregierung gibt keinerlei Details bekannt

Der Zeitung der Welt liegt inzwischen das Antwortschreiben der Bundesregierung vom 26. März 2018 vor, in dem jedoch auf keine der Fragen wirklich eingegangen wird. Die sehr allgemein gehaltene Antwort spricht lediglich davon, dass Überwachungssoftware „in Abhängigkeit von der operativen Bedarfslage kontinuierlich weiterentwickelt“ wird. Die Bundesdatenschutzbeauftragten stellt die einzige Kontrollinstanz dar. Das normalerweise vorhandenen parlamentarische Informationsrecht kann laut der Bundesregierung in diesem Sonderfall leider nicht priorisiert werden.

Die Bundesregierung begründet dies mit „schutzwürdigen Interessen die das Staatswohls betreffen“. Die ausweichend erscheinende Antwort geht ansonsten eher auf Begrifflichkeiten ein. Es wird argumentiert, dass der Begriff „Trojaner“ im Falle der staatlichen Software völlig falsch gewählt sei. Außerdem wird argumentiert, dass es sich nicht um ein Spionage-Werkzeug handelt, sondern um eine legale Methode für Behörden, um an Informationen zu gelangen, wie das Innenministerium erklärte.

Fraktionsvize der Grünen droht mit Klage

Im Januar haben die Linken auf eine ähnliche kleine Anfrage ebenfalls keine umfassenden Antworten erhalten. Da die Grünen die Verweigerungshaltung der Bundesregierung nicht länger akzeptieren wollen hat der Grünen-Netzpolitiker und Fraktionsvize Konstantin von Notz nun mit einer Klage und einer gerichtlichen Prüfung gedroht. Laut Notz ist „die Nichtbeantwortung mehrerer Fragen eine Frechheit gegenüber den Bürgern dieses Landes, die ein Anrecht auf ordnungsgemäße Kontrolle der Regierung haben“.

Der Streit rund um den Staatstrojaner geht damit in die nächste Runde. Die alte Große Koalition hat im vergangenen Sommer noch kurz vor Ende ihrer Regierungszeit eine neue Rechtsgrundlage durch das Parlament gebracht. Die Gesetzesänderung hat Sicherheitsbehörden umfassender Überwachungsmöglichkeiten eingeräumt, darunter die Option verschlüsselte Messenger-Dienste mithilfe der Quellen-TKÜ anzuzapfen und Computer zur Online-Durchsuchung mit Überwachungssoftware zu infizieren.

Einige entscheidende Details sind aber immer noch ungeklärte. Insbesondere welche Sicherheitslücken zur Infizierung mit der Überwachungssoftware genutzt werden dürfen ist unklar. Es muss präzise abgewogen werden, ob eine Sicherheitslücke offenbleiben darf, damit ein Staat darüber Computer von Verdächtigen infizieren kann, wenn die selbe Sicherheitslücke parallel dazu auch von Kriminellen genutzt werden kann um andere Malware zu verbreiten. Die Frage soll final von der neugeschaffenen Entschlüsselungsbehörde Zitis beantwortet werden, die im August 2017 die Arbeit aufnahm.

0 Kommentare

Kommentar verfassen