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Gericht urteilt: StreamOn der Deutschen Telekom ist rechtswidrig
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Netzneutralität verletzt

Gericht urteilt: StreamOn der Deutschen Telekom ist rechtswidrig

von Robert Klatt •

Das Zero-Rating-Angebot der Telekom ist rechtswidrig. Der Konzern legt gegen die Entscheidung beim Oberverwaltungsgericht Beschwerde ein.


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Das Angebot 'StreamOn' der Deutschen Telekom erlaubt es Nutzern bestimmter Mobilfunktarife des Unternehmens einzelne Dienste wie zum Beispiel Spotify oder Netflix gesondert zu behandeln. Die von den ausgewählten Diensten verbrauchten Daten werden dann nicht mehr vom Inklusivvolumen des Tarifs abgezogen und die Dienste können so unbegrenzt mobil genutzt werden.

Nun das hat Verwaltungsgericht Köln (Aktenzeichen: 1 L 253/18) entschieden, dass das Angebot der Telekom rechtswidrig ist, da es gegen die europäischem Vorgaben zum Roaming und zur Netzneutralität verstößt. Ursprünglich wurde bereits durch die Bundesnetzagentur entschieden, dass Zero-Rating-Angebote wie 'StreamOn' auch innerhalb der gesamten EU gelten müssen, das Telekom Angebot ist jedoch auf Deutschland beschränkt. Die Entscheidung des Gerichts hat damit die Entscheidung der Bundesnetzagentur vom Dezember 2017 bestätigt.

Netzneutralität verletzt

Den Widerspruch der Telekom gegen die Entscheidung der Bundesnetzagentur lehnte das Gericht mit der Begründung ab, dass die Telekom aufgrund der Netzneutralität verpflichtet sei, "den gesamten Verkehr bei der Erbringung von Internetzugangsdiensten gleichzubehandeln". Von diesem Grundsatz darf auch dann nicht abgewichen werden, wenn der Kunde dies beim Vertragsabschluss "freiwillig" akzeptiert.

Außerdem ist auch die Beschränkung des Zero-Ratings auf Deutschland rechtswidrig, da durch die Nutzung von vertraglich vereinbarten Diensten im EU-Ausland keine Zusatzkosten entstehen dürfen. "Dadurch, dass die Telekom eine Anrechnung der gestreamten Datenmengen auf das jeweilige Datenvolumen nur bei einer Inlandsnutzung ausschließe, werde sie diesen Anforderungen nicht gerecht" erklärte das Verwaltungsgericht Köln.

Beschwerde der Telekom möglich

Die Telekom nutzt nun noch die letzte Möglichkeit beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster eine Beschwerde gegen die Kölner-Entscheidung einzulegen. Derzeit nutzen rund eine Millionen Kunden 'StreamOn'. Die Telekom hat damit gedroht, dass das Angebot aus Kostengründen eingestellt werden muss, wenn Gerichte gegen das Unternehmen urteilen.

"Die Gerichtsentscheidung hat auf unser StreamOn Angebot keine unmittelbare Auswirkung. Im Interesse unserer Kunden werden wir weiterhin alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, damit Stream On weiter angeboten werden kann." Eine Einstellung von Stream On würde "einen großen Schaden für unsere mehr als 1,5 Millionen Kunden sowie die mehr als 300 Inhalte-Partner bedeuten"

Als Reaktion auf das Urteil zeigte sich die Bundesnetzagentur erfreut. Nun wird behördenintern geprüft wie auf den Beschluss des Gerichts reagiert wird und wie das weitere Vorgehen der Regulierungsbehörde ausfallen wird.

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