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E-Government - grenzüberschreitendes EU-Verwaltungsportal geplant
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Verwaltungsverfahren sollen vereinfacht werden

E-Government - grenzüberschreitendes EU-Verwaltungsportal geplant

von Robert Klatt •

Im Zuge des E-Government plant die EU die Einführung eines grenzüberschreitenden Verwaltungsportals. Verwaltungsaufgaben sollen so vereinfacht werden.


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Die bereits im Mai gestartete Initiative für ein „digitales Zugangstor“ zu Verwaltungsdiensten der EU-Kommission zeigt erste Ergebnisse. Der EU-Rat hat seine Position deutlich gemacht und sich vorige Woche weitestgehend den Vorschlägen der EU-Kommission angeschlossen. Die E-Government Initiative soll ein Verwaltungsportal bieten mit dem wichtige Verwaltungsverfahren vereinfacht werden. In Zukunft sollen Vorgänge wie Kfz-Anmeldungen und Firmenregistrierungen in der gesamten EU grenzüberschreitend online möglich sein. Bürger müssen sich dazu nur einmal mit ihren persönlichen Daten bei einer zuständigen Behörde registrieren. Der uneingeschränkte Zugang zu Online-Verfahren soll Netze und Dienste, die Behörden EU-weit oder auf nationaler Ebene bereitstellen verknüpfen.

Die EU sieht es grundsätzlich vor, dass Verwaltungsangebote die ein Land seinen Bürgern zur Verfügung stellt, auch aus anderen EU-Mitgliedsstaaten zugänglich sein sollen. Des Weiteren fordert der Ministerrat, dass vierzehn zentrale Verwaltungsverfahren aus der EU-Staatengemeinschaft für alle interessierten Bürger online verfügbar gemacht werden. Dies umfasst unteranderem, dass EU-Bürger online eine neue Geburtsurkunde beantragen, ein Auto anmelden, ein neues Unternehmen gründen oder Sozialleistungen wie Hartz4 beantragen können. Über die bereitgestellten Verfahren wird noch diskutiert. Die EU-Kommission geht jedoch weiterhin von 13 verschiedenen Verfahren aus, die online durchgeführt werden sollen.

Der Grundsatz der „einmaligen Erfassung“ sieht vor, dass Bürger wichtige Daten nur einmal registrieren müssen. Nach der einmaligen Registrierung sollen Nutzer auf Antrag die gespeicherten Informationen für die grenzüberschreitenden Verfahren freigeben können. Im Sommer hatte der EU-Datenschutzbeauftrage Giovanni Buttarelli noch Zweifel im Bezug auf die Verwendung der privaten Daten der EU-Bürger im „Once only“-Prinzip geäußert. Laut ihm mangelt es an einer klaren Rechtsbasis. Außerdem bezweifelt er, dass sich das Prinzip mit der Zweckbestimmung und der Datensparsamkeit vereinbaren lässt.

Kadri Simson, Minister für Wirtschaft und Infrastruktur des in IT-Angelegenheiten sehr fortschrittlichen EU-Mitgliedsstaates Estland, sagte mit der geplanten vereinheitlichen Verwaltungsstelle „setzen wir einen neuen Schritt zur Digitalisierung der öffentlichen Dienste in grenzüberschreitenden Situationen und kommen dem digitalen Europa ein Stück näher.“ Auch EU-Binnenmarktkommissarin Elżbieta Bieńkowska erklärte, dass das Verwaltungsportal einen starken Anreiz darstellt, “um die öffentlichen Verwaltungen durch die Entwicklung ehrgeiziger und nutzerorientierter E-Government-Strategien zu modernisieren." Zur Finalisierung ist nun eine Entscheidung des EU-Parlaments nötig. Es ist damit zu rechnen, dass die Abgeordneten im ersten Quartal 2018 ihren Kurs festlegen und mit allen Beteiligten einen Kompromiss beschließen.

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