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Deutscher Rundfunkbeitrag auch laut EU-Generalanwalt rechtens
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Europäischer Gerichtshof

Deutscher Rundfunkbeitrag auch laut EU-Generalanwalt rechtens

von Robert Klatt •

Das finale Urteil des EuGH steht jedoch noch aus. Aller Wahrscheinlichkeit nach wird er aber entscheiden, dass der Rundfunkbeitrag rechtens ist.


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Seit seiner Einführung im Jahr 2013 ist der Rundfunkbeitrag in Deutschland Inhalt vieler Gerichtsprozesse gewesen. Mitte Juli hat in Deutschland zum Leid vieler Kritiker der Zwangsabgabe bereits das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass der Beitrag in seinen wesentlichen Zügen verfassungsgemäß sei. Auch eine Vielzahl anderer deutscher Gerichte hat zuvor ähnlich entschieden. Das Landgericht Tübingen legte den Fall schließlich dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vor, der über das Finanzierungsmodell entscheiden sollte.

Beitrag laut Gutachten des EuGH rechtens

Der pauschale Beitrag von 17,50 Euro pro Monat und Wohnung zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks stellt die wichtigste Einnahmequelle von ARD, ZDF und Deutschlandradio dar. Laut dem Gutachten des EuGH ist die Erhebung des Beitrags rechtens. Generalanwalt Manuel Campos Sánchez-Bordona erklärt dazu in dem in Luxemburg veröffentlichten Schlussanträgen, dass die derzeitige Finanzierung in Deutschland "keine rechtswidrige staatliche Beihilfe" sei.

EU-Kommission stimmt ebenfalls überein

Auch die EU-Kommission hat bereits 2007 entschieden, dass Finanzierungsmodelle wie das in Deutschland angewandte als "bestehende Beihilfe" einstuft werden und somit weiterhin rechtens sind. Die Im Jahr 2013 durchgeführte Änderung ist laut dem Generalanwalt keine neue Beihilfe, sondern lediglich eine Modifikation und somit weiterhin legal, ohne dass sie erneut durch die EU-Kommission genehmigt werden müsste. Die Änderung des Finanzierungsmodells sei so gering, dass die erneute Genehmigung in diesem Fall nicht nötig ist.

Neuregelung aufgrund technischer Änderungen

Laut Sánchez-Bordona war die Änderung lediglich eine Reaktion auf technische Veränderungen beim Empfänger der Rundfunk-Inhalte. Würde der Beitrag weiterhin wie zuvor pro Gerät und nicht pro Wohneinheit abgerechnet, könnte es aufgrund der neuen Empfangsgeräte wie Computer und Smartphones dazu kommen, dass die Belastung durch den Rundfunkbeitrag bei einigen Personen exorbitant steigen würde. Die Änderung des Berechnungsmodells führt also laut ihm zu einer Vereinfachung und verhindert, dass Personen doppelte Beiträge entrichten müssen. Er erklärt außerdem, dass es keinen direkten Zusammenhang zwischen einer Erhöhung der Beiträge und der Gesamtsumme des Budgets das den Rundfunkanstalten daraus zur Verfügung steht gibt.

Finales Urteil steht noch aus

Das Urteil des EuGH wird in den kommenden Monaten erwartet. Die bisher veröffentlichten Schlussanträge gelten zwar als Leitlinie, die häufig befolgt wird, zwingend danach urteilen müssen die Richter jedoch nicht.

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