von Robert Klatt •
Geklagt gegen die Überwachung per stiller SMS hatte ein Mitglied der PKK. Die Klage wurde jedoch vollständig abgewiesen.
Stille SMS können von Ermittlungsbehörden genutzt werden, um den Standort eines Smartphones ohne das Wissen des Nutzers zu bestimmen. Der Einsatz ist unter Bürgerrechtlern und Datenschützern seit Jahren umstritten. Nun hat der Bundesgerichtshof ein neues Urteil gesprochen, das es Geheimdiensten in Deutschland weiter erlaubt stille SMS zur Ortung verdächtiger Personen einzusetzen. Eingereicht wurde die Klage von einem in Deutschland ansässigen Mitglied der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK.
Der Bundesgerichtshof hat am im Freitag veröffentlichten Beschluss (Az: 3 StR 400/17) festgelegt, dass Verdächtige denen Straftaten von erheblicher Bedeutung vorgeworfen werden weiterhin per stiller SMS überwacht werden dürfen. Die Ermittlungsbehörden benötigen dafür jedoch erst wie bereits zuvor die richterliche Erlaubnis. Wie der MDR berichtete ging der konkret verhandelte Fall noch einen Schritt weiter, da die Überwachung per stiller SMS bereits erfolgte bevor die dafür notwendige gesetzliche Grundlage geschaffen wurden. Eigentlich ist der Einsatz stiller SMS erst seit 2002 gesetzlich vorgesehen, der Kläger wurde aber schon davor mit dieser Methode überwacht.
Der Bundesgerichtshof urteilte jedoch auch, dass die Überwachung vor der Einführung der entsprechenden Gesetzt ebenfalls legal war. Dies wird damit begründet, dass die Bundesregierung im Gesetz „technische Maßnahmen, die in der Zukunft möglich sein könnten“ ebenfalls mit einbezieht.
Die Klage des PKK Mitglieds wurde somit vollständig vom BGH abgewiesen, da die Begründung des Beklagten, dass für seine Überwachung keine rechtliche Grundlage vorhanden sei so nicht um Gericht akzeptiert wurde.
Derzeit werden in Deutschland stille SMS zur Auffindung von Straftätern und Verdächtigen deutlich weniger eingesetzt, als noch vor einigen Jahren. Genaue Zahlen werden von den Ermittlungsbehörden dazu jedoch nicht veröffentlicht. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat 2017 rund 300.000 stille SMS verschickt, die Bundespolizei und BKA zusammen rund 55.000. 2011 wurden insgesamt von staatlichen Stellen noch 1,7 Millionen stille SMS verschickt.