Der Beitragsservice nimmt derzeit einen Datenabgleich mit allen Meldeämtern vor, um so Personen zu finden die bisher den Runkfunkbeitrag nicht bezahlen.
Die Verfassungsrichter haben lediglich den Beitrag für Zweitwohnungen gekippt. Alle anderen gesetzlichen Regelungen sind laut den Richtern verfassungsgemäß.